Pressemitteilung | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)

Massenunfälle: Betroffene erhalten durch vereinfachtes Verfahren schnellen Schadenersatz

(Berlin) - Die zwei Massenkarambolagen auf der Autobahn A 7 (Fulda - Würzburg) bei Bad Brückenau am 02. Januar werden von den deutschen Autoversicherern in einem vereinfachten Verfahren beschleunigt reguliert. Das teilt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin mit. Insgesamt waren 120 Fahrzeuge in die Massenunfälle verwickelt, zwei Menschen starben, und 70 Personen wurden zum Teil schwer verletzt.

Stellvertretend für sämtliche Versicherer übernehmen die
 Allianz Versicherung, Nürnberg
 HUK, Coburg
 LVM, Münster
 AXA-Colonia, Köln und die
 VHV, Hannover

in Zusammenarbeit mit der Polizei die notwendigen Ermittlungen und die Regulierung der Schäden. Nach Erfassung aller Unfallbeteiligten werden die Geschädigten verständigt.

Bei Massenkarambolagen, bei denen eine größere Anzahl von Fahrzeugen so verkeilt sind, dass der Unfallablauf nicht mehr rekonstruierbar ist, haben die Autoversicherer seit 1976 zugunsten der Geschädigten ein vereinfachtes Regulierungsverfahren vorgesehen, in dem das Unfallopfer nicht mehr nachweisen muss, wer seinen Fahrzeugschaden verursacht hat. Für die Betroffenen hat dies den Vorteil, dass die Schadenabwicklung deutlich beschleunigt wird und sie deshalb schneller ihre Entschädigung erhalten. Zudem wird der Schadenfreiheitsrabatt in der Kfz-Haftpflichtversicherung nicht belastet.

Auch bei der beschleunigten Abwicklung erfolgt die Regulierung nach Sach- und Rechtslage. Beim Fahrzeugschaden wird bei diesem vereinfachten Verfahren in aller Regel von einer entsprechenden Mithaftung des Fahrers ausgegangen. Bei Personenschäden von Insassen, die nicht selbst Fahrer sind, wird ein Mitverschulden im allgemeinen nur angenommen, wenn sie nicht angegurtet waren.

Quelle und Kontaktadresse:
GDV

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