Pressemitteilung | Deutsche Kinderhilfe - Die ständige Kindervertretung e.V.

Maßlos: Wohnungseinbrüche sollen zukünftig als Verbrechen bestraft werden

(Berlin) - Heute berät in Berlin das Bundeskabinett über einen Vorschlag des Bundesjustizministers, die Mindest-Strafandrohung bei Wohnungseinbrüchen von bisher 6 Monaten auf zukünftig mindestens 1 Jahr zu erhöhen.

Damit würden Wohnungseinbrüche, die im Strafgesetzbuch bislang als so genannte Vergehen eingestuft wurden, zukünftig als Verbrechen = besonders schwerwiegende Straftaten bestraft. Dies mag insbesondere vor dem Hintergrund der gestiegenen Einbruchszahlen und der damit verbundenen Verunsicherung der Bevölkerung nachvollziehbar erscheinen. Gleichzeitig macht unser Bundesjustizminister damit deutlich, dass ihm das Rechtsgut Eigentum anscheinend wichtiger ist als andere Rechtsgüter wie die körperliche Unversehrtheit und die sexuelle Selbstbestimmung erwachsener Frauen oder des Recht auf eine unbeeinträchtigte Entwicklung einer eigenen sexuellen Identität unserer Kinder und Jugendlichen.

Im Rahmen der Ende letzten Jahres erfolgten Reform des Sexualstrafrechts ist die Strafandrohung für den Grundtatbestand der sexuellen Nötigung einer erwachsenen Frau nahezu unbemerkt von bisher einem Jahr (= Verbrechen) auf nun 6 Monate (= Vergehen) gesenkt worden.

Und bei Kindern war die gleiche Handlung, hier sexueller Missbrauch genannt, im Grundtatbestand schon immer mit einer Freiheitsstrafe ab 6 Monaten bedroht (= ebenfalls immer noch ein Vergehen).

"Vor diesem Hintergrund muss die geplante Qualifizierung eines bloßen so genannten Wohnungseinbruchs zu einem Verbrechen als maßlos und unangemessen bewertet werden. Die Zeiten, in denen das Eigentum höherwertiger eingestuft wurde als die Menschen in unserem Land, sollten doch eigentlich der Vergangenheit angehören", kritisiert Rainer Becker, Vorstandsvorsitzender der Deutsche Kinderhilfe e. V.

Die Deutsche Kinderhilfe begrüßt angemessene Anpassungen von Strafandrohungen im Strafrecht, aber sie sollten nie vorgenommen werden, ohne dabei den Kontext der anderen mit Strafe bedrohten Delikte zu beachten.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Kinderhilfe e.V. Pressestelle Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin Telefon: (030) 24342940, Fax: (030) 24342949

(cl)

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