Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
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Mecklenburg-Vorpommern: Verfassungsgerichte schützen heißt Demokratie bewahren

(Berlin) - Der Deutsche Anwaltverein (DAV) spricht sich für eine Sicherung der Landesverfassungsgerichte aus. Denn nur so könne sichergestellt werden, dass die Dritte Gewalt dauerhaft handlungsfähig bleibt. Anders als in vielen anderen Bundesländern blockiert in Mecklenburg-Vorpommern die CDU eine solche Absicherung und verhindert damit den Schutz der Verfassung. Der DAV wendet sich deshalb direkt an die CDU Mecklenburg-Vorpommern und fordert, die Resilienz des Landesverfassungsgerichtes zu sichern.

Die Arbeitsfähigkeit der Landesverfassungsgerichte ist kein Selbstzweck, ihre Arbeit sichert die Demokratie in den Bundesländern. Deshalb spricht sich der DAV seit fast zehn Jahren für eine Absicherung der Verfassungsgerichte aus. Am 27. Mai 2026 wird dazu eine Anhörung im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern stattfinden, die der DAV zum Anlass nimmt, erneut für die Absicherung der Verfassungsgerichte zu werben.

„Arbeitsfähige und unabhängige Landesverfassungsgerichte sind essenziell für die Demokratie. Dass sich einzelne Fraktionen der Verfassungsänderung zum Schutz des Gerichtes verweigern, ist unverständlich“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ulrich Karpenstein, Vizepräsident des DAV.

Resilienz ist unverzichtbar

„Unter Demokratinnen und Demokraten herrscht eine große Akzeptanz der Sicherungsmaßnahmen. Dabei geht es geht keineswegs um den Ausschluss einzelner Parteien oder Bewegungen oder um eine Reaktion auf tagesaktuelle Meinungsumfragen, sondern einzig und allein darum, dass die Handlungsfähigkeit der Dritten Gewalt dauerhaft und auch in politisch komplexen Lagen gewährleistet bleiben muss“, betont Dr. Ulrich Karpenstein.

Einige Bundesländer wie Berlin, Sachsen-Anhalt und das Saarland haben vorgelegt und mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen, ihre Verfassungsorgane sicher zu gestalten. Gerade mit Blick auf die Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern im Herbst, wäre ein ähnliches Vorgehen aus DAV-Sicht auch hier unverzichtbar.

„Die Schutzlücken sind seit vielen Jahren bekannt. Doch spät zu handeln, ist besser, als gar nicht zu handeln“, meint Rechtsanwalt Karpenstein.

Was machen die Landesverfassungsgerichte?

Die 16 Verfassungsgerichte entscheiden unter anderem über die Gültigkeit der Landtagswahlen, setzen sich mit Volksbegehren und Volksabstimmungen auseinander und beschäftigen sich mit Verfassungsbeschwerden, wenn Bürger:innen ihre Grundrechte verletzt sehen.

Sicherungsmechanismen könnten beispielsweise dafür sorgen, dass das Gericht nach der Wahl der Verfassungsrichter:innen auch bei obstruktiven Sperrminoritäten arbeitsfähig bleiben würde. Auch würde die Hürde einer möglichen Einflussnahme durch Regierungsmehrheiten heraufgesetzt.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV), Littenstr. 11, 10179 Berlin, Telefon: 030 7261520

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