Pressemitteilung | Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB)
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Medienmitteilung der Fachverbände: Pflegeneuordnungsgesetz: Sparpaket auf dem Rücken pflegender Familien

(Berlin) - Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung bewerten das Pflegeneuordnungsgesetz als eine massive Zumutung für pflegende Angehörige. Sie kritisieren in der heutigen Verbändeanhörung, dass das vorgesehene Sparpaket Pflegebedürftige und ihre Familien übermäßig belastet und die häusliche Pflege weiter schwächt.

Wesentliche Teile der Reform beruhen auf Einsparungen – auf Kosten von Pflegebedürftigen und ihren Familien. „Dieses Gesetz ist eine massive Zumutung für pflegende Angehörige. Ihre ohnehin schon prekäre Situation wird durch das Pfle-geneuordnungsgesetz deutlich verschlechtert und stellt einen Rückschritt dar“, kritisiert Beate Bettenhausen, Vorsitzende des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. im Namen der Fachverbände. Gerade für Eltern von Kindern mit Behinderung, die ihre Kinder oft über viele Jahrzehnte in der eigenen Häuslichkeit pflegen, sind die geplanten Kürzungen verheerend.

„Wer die Pflegebereitschaft von Angehörigen unterstützen will, darf nicht gleichzeitig die Rentenbeiträge der Pflegeversicherung kürzen“, erklärt Bettenhausen. „Meist sind es Mütter, die ihre Berufstätigkeit einschränken oder oftmals sogar aufgeben müssen. Noch mehr als bisher droht ihnen die Altersarmut“, so Bettenhausen weiter.

Die Fachverbände kritisieren außerdem massive Einschnitte bei den Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger. Das bisherige Pflegegeld soll in ein neues Entlastungsbudget überführt werden. In der Gesetzesbegründung ist dabei von einer „ausgabenneutralen" Erhöhung die Rede. In Wahrheit ist das Gegenteil der Fall: Gleichzeitig wird der Gemeinsame Jahresbetrag (3.539 Euro) gestrichen – ein Betrag, mit dem Eltern unkompliziert Ersatzpflege finanzieren können, wenn sie selbst beispielsweise aufgrund wichtiger Termine oder Urlaubs an der Pflege gehindert sind. Zusätzlich entfällt der monatliche Betrag für Pflegehilfsmittel (42 Euro). Beide Leistungen sollen künftig aus dem neuen Entlastungsbudget finanziert werden. Unterm Strich bleibt deutlich weniger Geld für Pflege und Entlastung.

Hintergrund
Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung fordern echte Entlastung für pflegende Angehörige:
• durch die vollständige Überführung des bisherigen Gemeinsamen Jahresbetrages in die neuen Sachleistungs- und Entlastungsbudgets,
• durch Verbesserungen in der Pflegeinfrastruktur, insbesondere den Ausbau von Angeboten der Kurzzeitpflege für pflegebedürftige Kinder und Menschen mit Behinderung mit hohen Unterstützungsbedarfen,
• durch die Einführung einer Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige,
• durch die Sicherung von Rentenansprüchen und Verhinderung von Altersarmut.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB), Sevinç Topal, Leiter(in) Kommunikation und Digitalisierung, Invalidenstr. 29, 10115 Berlin, Telefon: 030 83001-270

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