Pressemitteilung | Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed)

MedInform-Konferenz zur elektronischen Gesundheitskarte: „Homecare-Unternehmen gegenüber den Apotheken nicht benachteiligen“

(Berlin) - Bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und der elektronischen Heilberufs- und Berufsausweise gibt es noch großen Nachholbedarf im Bereich der Hilfsmittelversorgung. Das machte die MedInform-Konferenz „Elektronische Patientenversorgung? Karte - Rezept - Patient und Leistungserbringer am Beispiel der Versorgung der Versicherten mit Medizinprodukten“ am 2. April 2008 in Berlin deutlich. MedInform ist der Informations- und Seminarservice des BVMed. „Wir müssen erst die Prozesse in der Versorgung mit Hilfsmitteln beispielsweise durch Homecare-Unternehmen erkennen und besser verstehen, bevor sie technisch abgebildet werden“, stellte Dr. Jürgen Faltin vom rheinland-pfälzischen Gesundheitsministerium klar. Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen müssten dabei für die sonstigen Leistungserbringer wie Homecare-Unternehmen und Sanitätshäuser die gleichen Rahmenstrukturen geschaffen werden wie für die Apotheken. In die gleiche Richtung argumentierte Dirk Dress, technischer Geschäftsführer der gematik: „Wir haben immer sicherzustellen, dass wir wettbewerbsneutral vorgehen.“

Jana Künstner vom BVMed forderte, die Homecare-Unternehmen frühzeitig in den Testregionen zu berücksichtigen. Gemeinsam mit anderen Gesundheitsberufe-Verbänden hat der BVMed begonnen, die Interessen zu bündeln und den besonderen Problemen der „sonstigen Leistungserbringer“ besseres Gehör zu verschaffen. Im Januar 2008 gründete sich dazu eine Interessensgemeinschaft der Gesundheitsberufe aus den Bereichen Pflege, Heil- und Hilfsmittel. Das Bündnis fordert die Aufnahme in den Beirat für die Einrichtung eines elektronischen Gesundheitsberuferegisters (eGBR) und die Etablierung des Registers auf nationaler Ebene. Den letzten Wunsch konnte Dr. Faltin als erfüllt verkünden. Die Bundesländer hätten sich mit einer Ausnahme auf einen Staatsvertrag geeinigt, um einen bundesweiten Ansprechpartner zu etablieren: „Wir haben die Weichen gestellt, um eine Lösung aus einer Hand zu bekommen. Wir wollen aus den Betroffenen Beteiligte machen.“ Eine weitere Industrieforderung formulierte Magnus Fischer von Fresenius: Der Zugriff der Hilfsmittel-Leistungserbringer müsse auch auf ausgewählte Produkte auf Arzneimittel-Rezepten möglich sein, beispielsweise für Verbandsmittel und enterale Ernährung.

In die Bedeutung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) für die Medizintechnik- und Homecare-Unternehmen führte Jana Künstner ein, Leiterin des Homecare-Referats beim BVMed. Sie definierte Homecare in Abgrenzung zur häuslichen Pflege als „eine spezielle ambulante Krankenbehandlung“ und eine sektorenverbindende Versorgungsform. Homecare-Unter¬nehmen versorgen Patienten beispielsweise mit beratungs- und betreuungsintensiven Hilfsmitteln. Die Homecare-Unternehmen erhalten ärztliche Verordnungen und rechnen diese mit der Krankenkasse ab. Zu den Versorgungsbereichen gehören unter anderem Stoma, Inkontinenz, enterale Ernährung, moderne Wundversorgung, Tracheostoma oder Beatmungstherapien. Deshalb ist insbesondere das elektronische Rezept für die Unternehmen von Bedeutung. „Die Homecare-Unter¬nehmen brauchen für die Patientenversorgung künftig den Zugriff auf das elektronische Rezept – und damit auf die Telematik-Infrastruktur“, betonte Künstner. Nach dem Zwei-Schlüssel-Prinzip reiche die elektronische Gesundheitskarte des Patienten nicht aus. Die Homecare-Unternehmen benötigen als sonstige Leistungserbringer auch einen Berufsausweis, um die derzeitigen Tätigkeiten weiter ausführen zu können.

Den zukünftigen Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte in der Arztpraxis beleuchtete Thomas Althoff, Referent der Stabsstelle Telematik der Ärztekammer Westfalen-Lippe. Kernstück der elektronischen Gesundheitskarte sei der Mikrochip mit Verschlüsselungsfunktion, der die Pflichtanwendungen sowie freiwillige Anwendungen enthält. Der Zugriff auf die Daten kann nur in Verbindung mit einem elektronischen Heilberufeausweis erfolgen, beispielsweise mit dem elektronischen Arztausweis, der über die Ärztekammern ausgegeben wird, oder über einen entsprechenden Berufsausweis der Mitarbeiter in den Arztpraxen. „Der neue Ärzteausweis ist damit Basiswerkzeug für die elektronische Übermittlung von Rezepten und dem elektronischen Austausch von Arztbriefen, Röntgenbildern und anderen Dokumenten.“ Über den Stand in den Testregionen der elektronischen Gesundheitskarte hinaus gibt es noch zahlreiche offene Fragen, beispielsweise zum Vorgehen bei Online-Bestellungen oder wenn ein Angehöriger ein Rezept einlösen will.

Dr. Jürgen Faltin vom Gesundheitsministerium Rheinland-Pfalz, Leiter der Arbeitsgruppe „Rechtsfragen des Heilberufsausweises/Berufsausweises“ der Bund/Länder-Arbeitsgruppe „Telematik im Gesundheitswesen“, ging auf die Ausgabe der Berufsausweise an die „nicht verkammerten“ Berufe ein. Er geht von insgesamt zusätzlich rund 600.000 Berufsausweisen außerhalb der Kliniken und Praxen aus. Aus dem Homecare-Bereich liegen die Schätzungen bei rund 100.000 Personen, die einen Berufsausweis benötigen werden. Dr. Faltin berichtete, dass über einen Staatsvertrag der Bundesländer – mit Ausnahme von Bayern - die Weichen für die Einrichtung eines zentralen elektronischen Gesundheitsberuferegisters (eGBR) gestellt werden: „Wir wollen eine Lösung aus einer Hand, inklusive eines virtuellen Trust-Centers“. Die Ausstellung der Ausweise soll kostendeckend durch Gebühren finanziert werden und werde aufgrund der hohen Anzahl unter den Kosten für einen Arztausweis liegen. Die Herausgabe der Berufsausweise für die „sonstigen Leistungserbringer“, die auf der Basis ärztlicher Rezeptverordnungen arbeiten, müsse bis zu einer flächendeckenden Einführung des eRezepts sichergestellt sein. Dies werde 2010 „oder wohl eher 2011“ realisiert sein. Dr. Faltins Fazit: „Die Einführung des eGBR ist notwendig, darf aber kein bürokratisches Monster werden. Wir müssen dabei auch aus den Erfahrungen der Herausgabe und Tests der Heilberufsausweise für Ärzte und Apotheker lernen.“

„Die heutigen Versorgungswege im Hilfsmittel- und Homecare-Bereich können technisch nicht abgebildet werden“, betonte Magnus Fischer, juristischer Referent für Erstattungsrecht bei der Fresenius SE. Das bedeute, dass die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte die Prozesse bei den sonstigen Leistungserbringern verändern werde. Die „elektronische Homecare-Versorgung“ könne funktionieren, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt seien. Dazu gehöre, dass das eRezept erst dann eingeführt werde, wenn alle Marktteilnehmer in ihrem heutigen Versorgungsumfang an elektronischen Verordnungen partizipieren können. Ansonsten würden die Apotheken in der Hilfsmittelversorgung einen Wettbewerbsvorteil gegenüber den Homecare-Unternehmen erhalten. Fischer erläuterte, dass der Zugriff der Hilfsmittel-Leistungserbringer auch auf ausgewählte Produkte auf Arzneimittel-Rezepten möglich sein müsse, beispielsweise für Verbandsmittel und enterale Ernährung. Der Industrievertreter forderte eine stärkere Einbindung der sonstigen Leistungserbringer in die Prozesse der gematik. Erste Schritte seien getan. So habe sich die gematik Ende 2007 erstmals intensiver mit dem Thema Hilfsmittelversorgung beschäftigt.

Holger Köppen vom IKK-Bundesverband ging auf die elektronische Verordnung speziell im Hilfsmittelbereich ein. Eine Voraussetzung sei die jüngste Weiterentwicklung der Abrechnungsrichtlinien nach § 302 SGB V gewesen, die am 1. Februar 2008 in Kraft trat. Damit wurde ein eigener Datensatz für Hilfsmittel geschaffen. Köppen skizzierte detailliert den möglichen Ablauf einer Verordnung im Hilfsmittelbereich: Am Beginn steht das eRezept des Vertragsarztes, das Angaben zum Versicherten, zum Arzt selbst, zur Diagnose und zum verordneten Hilfsmittel enthält. Erst wenn die Verordnungsdaten vollständig eingegeben sind, kann die Verordnung durch Signierung vom Arzt abgeschlossen und freigegeben werden. Die Daten werden im Rahmen einer geschützten Serverlösung ins Netz der Telematik-Infrastruktur gestellt. Da im Hilfsmittelbereich die Leistungen überwiegend genehmigt werden, könnte mit dem Verordnungsdatensatz gleichzeitig ein inhaltsgleicher Genehmigungsdatensatz erstellt werden, auf den dann die Krankenkasse ein Zugriffsrecht erhält. Der Leistungserbringer erhält Zugriff auf die Verordnungsdaten, wenn der Versicherte dies durch das Stecken der Gesundheitskarte im Kartenterminal ermöglicht. Alternativ kommt ein Ticketverfahren in Betracht, mit dem der Versicherte andere ermächtigen kann, den Zugriff auf die Verordnungsdaten zu ermöglichen, so Köppen. Der Leistungserbringer erhält mit der Genehmigung durch die Krankenkasse die Möglichkeit, sowohl die Genehmigungsdaten der Krankenkasse wie auch die Verordnungsdaten des Arztes in sein EDV-System zu übernehmen. Diese sind dann nicht mehr im Umfeld der Telematikinfrastruktur verfügbar und nicht mehr vom Versicherten bei einem anderen Leistungserbringer einlösbar. Köppens Fazit: „Die E-Verordnung im Hilfsmittelbereich wird kommen, allerdings nicht so schnell wie manche denken.“

„Die Telematik-Infrastruktur bietet die Chance zur Vernetzung aller am medizinischen Versorgungsprozess Beteiligten“, so die Botschaft von Dirk Drees, technischer Geschäftsführer der gematik - Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte. Er sprach von der besonderen Komplexität des Projekts mit über 800 Millionen Verordnungen und einer sehr heterogenen Struktur der sonstigen Leistungserbringer. Ein wichtiges Thema sei die Datensicherheit, da die Versicherten Vertrauen in die Karte haben müssten. Dies sei besonders bei der elektronischen Patientenakte als „Königsdisziplin“ der gematik von Bedeutung. Der Hilfsmittelbereich werde beim so genannten „Release 3“ der elektronischen Gesundheitskarte eingebunden. Derzeit gebe es in den Testregionen das „Release 1“ mit den Basisanwendungen. Das „Release 2“ werde in 2009 folgen, der 100.00er-Test im Jahr 2010. Eine wesentliche Erweiterung der unterstützten Verordnungen mit Krankenhauseinweisungen, Heil- und Hilfsmitteln sowie einem „elektronischen Patientenfach“ werde dann 2010/11 folgen. Im Heilmittelbereich sei man mit den Vorbereitungen bereits sehr weit, so Dress. „Bei den Hilfsmitteln gibt es einen Prüfauftrag an die gematik. Hier werden wir den Zeitplan vermutlich strecken müssen, alleine deshalb, weil der Aufbau der technischen Ausstattung bei den sonstigen Leistungs¬erbringern sehr viel Zeit benötigen wird“. Geplant seien Workshops mit den einzelnen Gruppen, um die Problematik in ihrer Gesamtheit zu erfassen.

Einen ernüchternden Praxisbericht über den aktuellen Stand in der sächsischen Testregion Löbau/Zittau gab der verantwortliche Projektleiter der AOK Sachsen, Mirko Weißbach. Mit dem „Release 1“ habe man im Juni 2006 begonnen. 10.800 Versicherte hätten eine Karte bekommen. Für das anstehende Basis-Rollout hätte man eine Anfrage der gematik bekommen, sich als „Durchstichregion“ zu bewerben. Die Region sei grundsätzlich bereit, unter geänderten Rahmenbedingung, weitere Gespräche mit dem Ziel eines flächendeckenden Rollouts der elektronischen Gesundheitskarte in Sachsen aufzunehmen. „Unter den gegenwärtigen Bedingungen wird ein vorgezogener Basis-Rollout in Sachsen jedoch nicht befürwortet“, so Weißbach. Ein Problem sei, dass es gegenüber der bestehenden Versichertenkarte nach wie vor keine erweiterten Nutzungsmöglichkeiten der eGK gebe. Weißbach befürchtet, dass durch einen verfrühten Basis-Rollout die Akzeptanz der eGK bei Versicherten und Leistungserbringern leichtfertig aufs Spiel gesetzt werde. „Wir müssen ein Akzeptanzproblem vermeiden. Das Eis ist derzeit noch zu dünn.“ Für die Einbindung des Hilfsmittelbereichs sieht man sich in Sachsen gut vorbereitet, da im Lenkungsausschuss des Projekts ein Fachverband für Orthopädie- und Rehatechnik involviert sei. Die Auswahl und die Unterstützungsmöglichkeiten der sonstigen Leistungserbringer müsse jedoch noch geklärt werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed) Manfred Beeres, Referent, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Reinhardtstr. 29b, 10117 Berlin Telefon: (030) 246255-0, Telefax: (030) 246255-99

(tr)

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