Pressemitteilung | Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft e.V. (BTW)

Mehrwertsteuersenkung stärkt Tourismus in Deutschland

(Berlin) - Der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) hat sich am 30. November 2009 in Berlin noch einmal nachdrücklich für eine Senkung der Mehrwertsteuer für Beherbergungsleistungen ausgesprochen. "Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist die Politik aufgefordert, alles zu tun, um den Tourismusstandort Deutschland zu stärken. Dazu gehört es, europaweite Wettbewerbsverzerrungen abzubauen und den reduzierten Mehrwertsteuersatz für Beherbergungsleistungen in Deutschland einzuführen", erklärt BTW-Präsident Klaus Laepple mit Blick auf die öffentliche Anhörung zum Wachstumsbeschleunigungsgesetz am 30. November 2009 vor dem Finanzausschuss im Deutschen Bundestag.

"Wir stehen im europäischen Wettbewerb und benötigen faire Wettbewerbs-bedingungen", sagt Laepple und verweist auf die Situation, die den Tourismus in Deutschland seit Jahren schwer benachteiligt: 21 von 27 EU-Mitgliedstaaten hätten ihrer Hotellerie bereits die Mehrwertsteuer gesenkt. Alle großen touristischen Mitbewerber sind bei der Mehrwertsteuer besser gestellt als Deutschlands Hoteliers. "Die im Koalitionsvertrag vereinbarte und im Wachstumsbeschleunigungsgesetz vorgesehene Senkung der Mehrwertsteuer ist ein wichtiger Impuls für Reisen in und nach Deutschland", macht der BTW-Präsident deutlich. Mit der Senkung der Mehrwertsteuer erhalten die Hoteliers in Deutschland dringend notwendige Gestaltungsspielräume vor allem für Investitionen, für Preissenkungen sowie bei der Mitarbeiterentlohnung und Mitarbeiterqualifizierung. "Handeln statt blockieren muss die Devise sein."

Die in den letzten Tagen geäußerten Bedenken der Reisemittler gegen die Einführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes in der Hotellerie sind für Laepple nicht nachvollziehbar: "Die Agenturen gehen von der Annahme aus, dass sie zukünftig die Hotelleistungen mit einem Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent einkaufen und diese mit einem Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent weiterverkaufen müssen. Dem ist nicht so. Denn der reduzierte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent findet auch beim Weiterverkauf von Beherbergungsleistungen Anwendung. Sofern die Reisemittler mehrere Dienstleistungen zusammengefasst verkaufen, gilt die Margenbesteuerung", erklärt der BTW-Präsident. Danach müssten Reisemittler lediglich für ihre Marge, also die Vermittlungsprovision, die volle Umsatzsteuer abführen. Für die Klärung der möglicherweise in der Umstellungsphase auftretenden Fragen setzt der BTW auf das partnerschaftliche Miteinander der langjährigen Vertriebspartner.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft e.V. (BTW) Pressestelle Am Weidendamm 1a, 10117 Berlin Telefon: (030) 726254-0, Telefax: (030) 726254-44

(tr)

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