Pressemitteilung | Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)

Möllenberg: "Wer A sagt, muss auch B sagen - gesetzlicher Mindestlohn ist sozial gerecht"

(Berlin) - "Ein gesetzlicher Mindestlohn ist eine sozial gerechte Maßnahme. 70 Prozent der Bevölkerung sprechen sich für eine gesetzliche Lohnuntergrenze aus. Dieses Ergebnis einer jüngsten Studie der Universität Frankfurt/Main wird von den Regierungsparteien nicht zur Kenntnis genommen", hat Franz-Josef Möllenberg, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), kritisiert. "Horst Seehofer hat Recht, wenn er in seiner heutigen Aschermittwochsrede fordert, dass derjenige, der Vollzeit arbeitet, davon auch seine Existenz bestreiten können muss. Der Verweis auf die Tarifautonomie und der Appell an die Arbeitgeber, Tarifverträge mit den Gewerkschaften abzuschließen, reicht aber nicht aus." Möllenberg erinnerte daran, dass nur noch rund zwei Drittel der Beschäftigten in Westdeutschland und rund die Hälfte in Ostdeutschland unter den Schutz eines Tarifvertrages fielen. "Wenn sich die Arbeitgeber weigern, Tarifverträge abzuschließen - wie teilweise im Bäckerhandwerk oder in der Fleischwirtschaft -, oder sich nicht an Tarifverträge halten - wie im Gastgewerbe, dann muss der Gesetzgeber handeln", fordert Möllenberg.

Das habe selbst Guido Westerwelle erkannt, wenn er es skandalös finde, dass eine Kellnerin mehr verdienen müsste als ein Hartz-IV-Bezieher. Wenn der FDP-Chef es ernst meine damit, dass 'Leistungsgerechtigkeit zu achten' sei, dann müsse er sich dafür einsetzen, Arbeit in Armut zu verhindern. "Wer A sagt, muss auch B sagen. Das beste Mittel gegen Armutslöhne und Lohndumping ist ein gesetzlicher Mindestlohn", so Möllenberg.

Quelle und Kontaktadresse:
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Hauptverwaltung Pressestelle Haubachstr. 76, 22765 Hamburg Telefon: (040) 38013-0, Telefax: (040) 3892637

(tr)

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