Pressemitteilung | Bund der Versicherten e.V. (BdV)

Morgen ist Internationaler Tag der Pflege / BdV erklärt, worin sich private Pflegeversicherungen unterscheiden

(Henstedt-Ulzburg) - Auch wenn das Thema insbesondere für junge Menschen in weiter Ferne zu liegen scheint - vor einem Pflegefall, etwa in der Familie, ist niemand gefeit. Die meisten machen sich jedoch erst dann Gedanken, wenn sie davon betroffen sind. Was Viele nicht wissen: Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet nur eine Grundabsicherung. "Auch wenn man gesetzliche Pflegeversicherung, Rente und Vermögen zusammenrechnet, reicht es trotzdem oft nicht aus, um die Pflegekosten zu tragen", erläutert Bianca Boss, Pressereferentin des Bund der Versicherten e. V.(BdV). So kann ein Pflegeplatz für eine vollstationäre Betreuung der Pflegestufe III monatlich 3.500 Euro und mehr kosten. Um etwaige Versorgungslücken zu schließen, sollte man sich also rechtzeitig über private Pflegezusatzversicherungen informieren. Je früher man in die Versicherung einsteigt, umso günstiger sind in der Regel die Tarife. Zum Internationalen Tag der Pflege hat der Bund der Versicherten hier die wichtigsten Informationen zu Pflegeversicherungen zusammengestellt.
Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nicht den gesamten Pflegebedarf ab, sondern nur eine Grundsicherung. Sie ist nach Pflegebedürftigkeit gestaffelt und wird nur auf Antrag gewährt. Bei Pflegestufe II zum Beispiel zahlt sie für stationäre Pflege in einem Pflegeheim 1330 Euro monatlich.

Damit die persönlichen finanziellen Belastungen, die bei einer Pflege aufkommen, nicht von den Angehörigen getragen werden müssen, kann man mit verschiedenen privaten Zusatzversicherungen vorsorgen:

Die Pflegekostenversicherung erstattet die tatsächlich entstandenen Pflegekosten bis zu einem bestimmten Höchstbetrag oder Prozentsatz. Kosten für Unterkunft und Verpflegung können in vielen Versicherungen zusätzlich eingeschlossen werden. Die Erstattung passt sich der Kostenentwicklung an.

Die Pflegetagegeldversicherung zahlt eine vereinbarte Geldsumme pro Tag - unabhängig von den tatsächlichen Kosten. Die Höhe richtet sich dabei nach der Pflegestufe. Der volle Tagessatz wird dabei häufig erst bei Pflegestufe III fällig. Über das Geld der Pflegetagegeldversicherung können Versicherte frei verfügen, etwa, um Hilfe von Freunden oder Bekannten bei der Pflege zu bezahlen.

Seit 2013 gibt es mit dem sogenannten "Pflege-Bahr" die Möglichkeit, eine staatlich geförderte, private Pflegezusatzversicherung abzuschließen. Antragsteller dürfen aufgrund ihrer Vorerkrankungen in dieser Zusatzversicherung nicht ausgeschlossen werden. Es dürfen auch keine Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse vereinbart werden.
BdV-Tipp: Gesunde Verbraucher, die an dem Abschluss einer privaten Pflegeversicherung interessiert sind, sollten sich auf dem Versicherungsmarkt nach geeigneten Tarifen umsehen. Da auch Kranke und Personen mit hohem Pflegerisiko die Pflege-Bahr-Tarife abschließen können, weisen diese Tarife häufig starke Prämienerhöhungen auf.

Von der Pflegerentenversicherung rät der BdV ab, denn sie ist eine undurchschaubare Kombination aus Versicherungsschutz und einem unrentablen Sparvorgang. Und unterm Strich auch viel zu teuer!

Weitere Informationen zur privaten Pflegezusatzversicherung finden Sie auch in unserem Merkblatt: kranken-pflege/Private-Pflegezusatz

Der internationale Tag der Pflege wird seit 1967 traditionell am 12. Mai, dem Geburtstag von Florence Nightingale begangen. Sie war eine britische Krankenschwester aus wohlhabender Familie, die mit diesem Tag für ihren Einsatz während des Krimkrieges und als Pionierin der neuzeitlichen Krankenpflege geehrt wird.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V. (BdV) Bianca Boss, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Tiedenkamp 2, 24558 Henstedt-Ulzburg Telefon: (04193) 99040, Fax: (04193) 94221

(cl)

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