Pressemitteilung | Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e.V. (LSVD) - Hauptstadtbüro

Nach Verfassungsgerichtsurteil pro Anti-Homosexualitäts-Akt

(Berlin/ Kampala) - Das ugandische Verfassungsgericht hat am 3.4.2024 trotz nationaler und internationaler Proteste in weiten Teilen das drakonische Anti-Homosexualitäts-Gesetz bestätigt. Allein der "Versuch" gleichgeschlechtlicher Handlungen kann mit bis zu zehn Jahren, der "Vollzug" mit lebenslanger Haft und wiederholte gleichgeschlechtliche Handlungen können mit der Todesstrafe geahndet werden.

Menschen- und Bürgerrechts-Aktivist*innen hatten dagegen Klage beim Verfassungsgericht eingereicht. Sie sahen einen klaren Verstoß gegen die Menschenrechte und die ugandische Verfassung, die Schutz vor Diskriminierung und der Privaträume garantiert.

"Das Verfassungsgericht kippte zwar einzelne Paragrafen, in denen alle Bürger*innen unter Strafandrohung verpflichtet wurden, homosexuelle Handlungen und Personen zu melden. Dies nimmt jedoch nur die Allgemeinbevölkerung aus der Schusslinie. Queere Menschen stehen weiter im Fadenkreuz." - Edward Mutebi, Gründer der queeren Organisation Let's Walk Uganda.

Bereits seit Inkrafttreten des neuen menschenverachtenden Gesetzes gegen queere Menschen im Frühjahr 2023 leben lesbische, schwule, bisexuelle, trans* und intergeschlechtliche sowie weitere queere Menschen (LSBTIQ*) in Uganda in Angst und Schrecken. Gewaltvolle Übergriffe auf offener Straße, Razzien in Privatwohnungen, Kündigungen von Wohnungen und Arbeitsplätzen sowie Schulabbrüche sind an der Tagesordnung. Viele Personen mussten bereits aus Uganda in Nachbarländer fliehen. Nach Bestätigung des Gesetzes werden jetzt wohl noch mehr queere Menschen aus Uganda flüchten müssen.

"Das sogenannte Anti-Homosexualitäts-Gesetz in Uganda verfolgt nur ein Ziel: LSBTIQ* zu kriminalisieren und durch staatliche Verfolgung systematisch auszulöschen. Deshalb sprechen wir heute erneut unsere tiefe Solidarität mit LSBTIQ* in Uganda aus und fordern dasselbe von der Politik. Ein anders lautendes Urteil hätte ein deutliches Signal gegen die zunehmende Diskriminierung und Verfolgung Homosexueller in ganz Afrika sein können, so in Ghana, wo die Gesetzgeber*innen im Februar ebenfalls ein Anti-Homosexuellen-Gesetz verabschiedet haben", so Philipp Braun aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD).

"Die Hoffnung, dass das Gericht das menschenfeindliche Gesetz kippt, hat sich leider nicht erfüllt. Wir fordern daher auf nationaler, auf europäischer und internationaler Ebene, die Menschen in Uganda zu unterstützen und Sanktionen gegen die Drahtzieher*innen des Gesetzes zu erlassen", so Stephan Jäkel vom Bündnis Queere Nothilfe Uganda.

Bündnis Queere Nothilfe fordert Solidarität mit den Betroffenen

Das Bündnis fordert die Bundesregierung abermals auf, zügig humanitäre Visa für ugandische queere Menschenrechtsaktivist*innen auszustellen. Sie sind derzeit am meisten bedroht. Ihnen drohen jahrzehntelange Haftstrafen und lebensbedrohliche Gewalt. Darüber hinaus braucht es sichere Fluchtwege für queere Personen, die innerhalb der Region vor staatlicher Verfolgung fliehen müssen.

Zusätzlich fordert das Bündnis Sanktionen und die Rücknahme von Visa für alle Parlamentsmitglieder, Regierungsangehörige und religiöse Führer, die das Gesetz unterstützen. Die Bundesregierung und die EU müssen endlich und zügig allen religiösen Organisationen, die in Uganda zur Verfolgung und Tötung von LSBTIQ*-Personen aufrufen, die finanzielle Förderung entziehen.

Quelle und Kontaktadresse:
Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e.V. (LSVD) - Hauptstadtbüro Pressestelle Almstadtstr. 7, 10119 Berlin Telefon: (030) 789 54 778, Fax: (030) 789 54 779

(mw)

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