Pressemitteilung | Deutsches Rotes Kreuz e.V. (DRK) - Generalsekretariat

Nahost-Konflikt: DRK-Präsident mahnt Einhaltung des humanitären Völkerrechts an

(Berlin) - Der Präsident des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), Prof. Knut Ipsen, sieht mit großer Sorge, dass die anhaltenden und sich ausweitenden Kampfhandlungen die Hilfstätigkeit des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK), des Palästinensischen Roten Halbmondes (PRH) und des Israelischen Roten Davidsterns (Magen David Adom –MDA) zunehmend unmöglich machen und belasten. Allein in den letzten 48 Stunden wurden sechs Rettungsfahrzeuge des PRH und ein Fahrzeug des IKRK durch israelische Panzer zerstört. Weit über einhundert Mitarbeiter des Palästinensischen Roten Halbmonds und sechs des Israelischen Roten Davidsterns wurden in den letzten Wochen und Monaten verletzt, auch tote Rettungshelfer sind bereits zu beklagen. Der DRK-Präsident bezeichnet diese Angriffe auf humanitäre Helfer als absolut unakzeptabel und verurteilt scharf die wachsenden Restriktionen, die dem medizinischen Dienst und dem humanitären Einsatz des IKRK und des PRH von israelischer Seite in den besetzten Gebieten auferlegt werden.

Prof. Ipsen mahnt die Konfliktparteien eindringlich, die Sicherheit der humanitären Rettungshelfer zu gewährleisten und jegliche Angriffe auf Rettungswagen, Sanitäter und medizinisches Personal sowie Krankenstationen sofort einzustellen. Der Völkerrechtler erinnert die israelischen Behörden an die Einhaltung des IV. Genfer Abkommens, nach dem der fortwährende freie Zugang zu medizinischen Notfalleinrichtungen gewährleistet werden müsse. Rettungswagen und medizinisches Personal dürfe nicht an der Erfüllung ihrer Aufgaben gehindert werden, außerdem müsse der zunehmend erschwerte Zugang zu Verwundeten und Kranken ermöglicht werden. Diese unakzeptable Situation müsse seitens der israelischen Behörden umgehend verändert werden.

Prof. Ipsen fordert die Verantwortlichen der deutschen und europäischen Regierungen auf, nachhaltigen und ernsthaften Druck auf Israel als Signatarstaat der Genfer Abkommen auszuüben,um die darin vorgeschriebene Einhaltung der humanitären Mindeststandards zu gewährleisten. Jegliche Angriffe auf Zivilpersonen sowie Helfer und Einrichtungen der Hilfsorganisationen durch die Israelis als auch die Attentate palästinensischer Selbstmörder seien klare Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht.

Das IKRK - darunter auch ein Delegierter des DRK - und der PRH setzen dennoch unter größten Schwierigkeiten ihre Hilfe fort: Dazu gehört u.a. die medizinische Grundversorgung und die Belieferung mit Nahrungsmitteln an Kranken- und Waisenhäuser in der Westbank, die Evakuierung von Toten und Verwundeten in Bethlehem. In Tulkarem, Jenin und Nablus kann das medizinische Personal von IKRK und PRH nur zeitweise operieren. In Qalkilya, Hebron und Ramallah versorgen Helfer Verwundete und Notfälle.

Der DRK-Präsident betont, dass die Kontakte des DRK sowohl zum Israelischen Roten Davidstern als auch zum Palästinischen Roten Halbmond traditionell sehr eng seien. So habe das Deutsche Rote Kreuz maßgeblich beim Aufbau des Rettungsdienstes in den Palästinenser-Gebieten geholfen und auch fast alle Rettungskräfte nach den Standards der Rotkreuzbewegung ausgebildet.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsches Rotes Kreuz e.V. (DRK) Carstennstr. 58 12205 Berlin Telefon: 0228/5411 Telefax: 0228/541290

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