Nationale Umsetzung der europäischen Altautorichtlinie muss ökonomisch vertretbar sein
(Frankfurt) - Nachdem das Europäische Parlament am 7. September 2000 dem Ergebnis des Vermittlungsausschusses zur europäischen Altautorichtlinie zugestimmt hat, ist die Bundesregierung nunmehr aufgefordert, im Rahmen ihres nationalen Spielraums eine nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch vertretbare Lösung zu finden. Die deutschen Fahrzeughersteller, so der Verband der Automobilindustrie (VDA), dürften gegenüber ihren europäischen Wettbewerbern keine Nachteile haben. Nach wie vor lehnten die Automobilindustrie und alle beteiligten Branchen eine Rückwirkung der Richtlinie auf den Altbestand mit ihren immensen finanziellen Belastungen weiterhin ab.
Die Richtlinie sieht vor, dass für Neufahrzeuge ab 1. Juli 2002 und für Fahrzeuge aus dem Altbestand ab 1. Januar 2007 die Entsorgung kostenfrei für den Letzthalter zu erfolgen hat. Die Kosten haben die Hersteller ganz oder zu einem wesentlichen Teil zu tragen. Mit der Richtlinie komme es zu einer europaweit einheitlichen Regelung der Entsorgung von Altfahrzeugen auf für den Umweltschutz hohem Niveau; jedoch dürften die Hersteller nicht allein für die Entsorgung des Altbestands zur Kasse gebeten werden.
Bei der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht könne man sich in den allermeisten Fällen auf die in Deutschland bereits praktizierte Lösung mit ihren hohen Umweltschutzanforderungen stützen. Die nationale Altautoverordnung - und damit die freiwillige Selbstverpflichtung der Automobilindustrie - gelte hier seit dem 1. April 1998.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Automobilindustrie e.V. (VDA)
Westendstr. 61, 60325 Frankfurt
Telefon: 069/975070
Telefax: 069/97507261
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