Pressemitteilung | MVFP Medienverband der Freien Presse e.V.

Neuer Entwurf zum Pressekartellrecht verfassungswidrig / Ungleichbehandlung von Zeitungen und Zeitschriften verzerrt Wettbewerb

(Berlin) – Der jetzt vorliegende Entwurf zum Pressekartellrecht verstößt nach Auffassung des VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger gegen das Grundgesetz, weil durch die einseitige Bevorzugung der Zeitungen bei Kooperationen und Fusionen der publizistische Wettbewerb zulasten der Zeitschriften verzerrt wird. Das geht auch aus einem Rechtsgutachten hervor, das im Auftrag des VDZ von Prof. Dr. Hubertus Gersdorf, Inhaber der Gerd Bucerius-Stiftungsprofessur für Kommunikationsrecht an der Universität Rostock, erstellt wurde.

„Die Zeitschriftenverleger begrüßen grundsätzlich die Novellierung des Pressekartellrechts. Durch den aktuellen Entwurf droht jedoch eine Spaltung in eine Presse erster und zweiter Klasse. Das ist für den VDZ besonders vor dem Hintergrund nicht hinnehmbar, dass Zeitungen und Zeitschriften um die gleichen Leser konkurrieren und beide Gattungen von der Konsum- und Werbekrise gleichermaßen betroffen sind“, erklärte VDZ-Geschäftsführer Wolfgang Fürstner am 09. März in Berlin. „Den Verzicht auf das Prinzip der Einheit der Presse werden wir keinesfalls akzeptieren“, so Fürstner weiter. Es sei nicht nachvollziehbar, warum beispielsweise Fachzeitschriften Anzeigenkooperationen verwehrt sein sollen, die Regionalzeitungen erlaubt wären.

Darüber hinaus konkurrieren Zeitungen und Zeitschriften immer stärker um überregionale Markenartikelwerbung, wobei aktuell die Zeitungen sogar überproportional von der leichten Erholung im Werbemarkt profitieren. So sind nach Nielsen Media Research die Bruttowerbeeinnahmen der Zeitungen (ohne Rubrikenanzeigen) in 2004 mit einem Zuwachs von 10,1 Prozent überdurchschnittlich gestiegen, während die Zeitschriften nur 3,8 Prozent gewinnen konnten. Insgesamt ist der Anteil der Zeitschriften an den Nettowerbeeinnahmen von 1983 – 2003 mit 45,8 Prozent stärker zurückgegangen als der entsprechende Anteil der Tageszeitungen (inkl. Rubrikenanzeigen) mit einem Rückgang von 41,6 Prozent. Auch das Argument der wachsenden Titelvielfalt im Zeitschriftenmarkt rechtfertigt nach Auffassung des VDZ nicht die Ungleichbehandlung von Zeitungen und Zeitschriften, da der Titelvielfalt unter anderem sinkende Auflagen der einzelnen Zeitschriften gegenüberstehen.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V. (VDZ) Haus der Presse, Markgrafenstr. 15, 10969 Berlin Telefon: 030/726298-0, Telefax: 030/726298-103

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