Neues BVMed-Informationsblatt zur Verordnung von Hilfsmitteln
(Berlin) - Über die Rechte und Pflichten der Ärzte, Krankenkassen und Leistungserbringer bei der Verordnung von Hilfsmitteln informiert der BVMed in einer neuen Publikation. Das zweiseitige Informationsblatt enthält neben den wesentlichen Aspekten der Hilfsmittelverordnung auch die jeweiligen Rechtsquellen, so dass Ärzte, Kassen und Unternehmen einen schnellen Überblick erhalten können. Das Informationsblatt ist im Internet abrufbar unter www.bvmed.de (Publikationen - Infokarten).
Zu den Rechten des Arztes zählt, dass spezifische Einzelproduktverordnungen bei Hilfsmitteln im Einzelfall mit entsprechender Begründung möglich sind. Zu seinen Pflichten gehört es, bei individueller Anfertigung oder Zurichtung das abgegebene Hilfsmittel zu überprüfen.
Leistungserbringer können spezifische Einzelprodukte abgeben, wenn eine explizite Einzelproduktverordnung vorliegt. Änderungen und Ergänzungen der Verordnung sind jedoch nur durch den Arzt zulässig. Die Abgabe von Hilfsmitteln bedarf grundsätzlich der Genehmigung durch die Krankenkasse. Ausnahmen sind abweichende vertragliche Regelungen.
Mehr zum Thema Hilfsmittel gibt es im Internet unter www.bvmed.de/themen/Hilfsmittel.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed)
Manfred Beeres, Referent, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Reinhardtstr. 29b, 10117 Berlin
Telefon: (030) 246255-0, Telefax: (030) 246255-99
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