Neues Merkblatt erschienen: Flexiblere Kostenerstattung seit Anfang April möglich
(Berlin) - Mit Inkrafttreten des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes wurde für gesetzlich Versicherte ein flexibleres Kostenerstattungssystem eingeführt. Nunmehr besteht die Möglichkeit, für einzelne Leistungsbereiche die Kostenerstattung zu wählen, andere Bereiche hingegen über Sachleistungen abzudecken. Auch im Rahmen der neuen Wahltarife können die Krankenkassen Kostenerstattung anbieten. Ziel ist die Stärkung der Eigenverantwortung sowie des Kostenbewusstseins der Patienten.
Auch für den behandelnden Arzt ergeben sich Änderungen: So ist er jetzt verpflichtet, die Versicherten vor Behandlungsbeginn darüber aufzuklären, dass Kosten, die nicht von der Kasse übernommen werden, vom Patienten selbst zu tragen sind. Über die neuen Möglichkeiten zur Kostenerstattung hat der NAV-Virchow-Bund ein Merkblatt veröffentlicht. Neben einer Übersicht über alle Neuregelungen und die daraus resultierenden Konsequenzen für Ärzte und Patienten werden die Vorteile der Kostenerstattung gegenüber dem Sachleistungsprinzip dargelegt. Da der Versicherte die Beratung schriftlich zu bestätigen hat, liegt ein entsprechender rechtssicherer Vordruck dem neuen Merkblatt bei, Merkblatt und Patienten-Einwilligung zur Kostenerstattung sind erhältlich beim:
NAV-Virchow-Bund
Abteilung Service
Postfach 102661
50446 Köln
Fon: (0221) 97 30 05-0
Fax: (0221) 7 39 12 39
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Der NAV-Virchow-Bund ist der einzige freie ärztliche Verband, der ausschließlich die Interessen aller niederlassungswilligen, niedergelassenen und ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte aller Fachgebiete vertritt.
Quelle und Kontaktadresse:
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