Pressemitteilung | Steuerberater-Verband e.V. Köln Verband der Steuerberatenden und Wirtschaftsprüfenden Berufe

Neues zur Besteuerung von Geschenken

(Köln) - Ein Geschenk ist eine schöne Geste und fördert das Verhältnis zu Arbeitnehmern und Geschäftspartnern. Um die Freude beim Beschenkten durch eine mögliche Steuerpflicht nicht nachträglich zu trüben, wählen Unternehmen bei Geschenken an Geschäftspartner häufig die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung.

Diese pauschale Versteuerung in Höhe von 30 Prozent (zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) durch den Schenkenden hat den Vorteil, dass der Beschenkte den Vorgang nicht mehr in seiner Steuererklärung ansetzen muss. Voraussetzung ist jedoch, dass die Zuwendungen zusätzlich zu den vereinbarten Tätigkeiten erbracht werden und nicht Teil der Vergütung sind. Die Pauschalierung ist pro Jahr auf 10.000 Euro je Empfänger begrenzt. Vor diesem Hintergrund weist der Steuerberaterverband-Verband e.V. Köln auf zwei aus Steuerzahlersicht positive Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) hin.

Der BFH stellte in seinem Urteil (Az.: VI R 57/11) fest, dass die pauschale Steuer nur fällig wird, wenn die Sachzuwendungen zu steuerbaren und steuerpflichtigen Einnahmen im Inland führen. Demzufolge bleiben Geschenke an ausländische Geschäftspartner häufig steuerfrei.

Ebenfalls positiv für die Steuerpflichtigen fiel das zweite Urteil des BFH (Az.: VI R 78/12) aus. In diesem Fall hatte ein Unternehmen seine Angestellten verpflichtet, während einer Regattabegleitfahrt Geschäftsfreunde zu betreuen und Fachgespräche zu führen. Hierin sah das Finanzamt erhebliche lohnsteuerrechtliche Vorteile. Diese Auffassung teilte der BFH nicht. Er sah die Teilnahme an der Regattabegleitfahrt aus dem überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers veranlasst und schloss einen lohnsteuerlichen Vorteil aus. Oder anders ausgedrückt - nicht alles, was nach Luxus aussieht, stellt auch Arbeitslohn dar.

Wenn Sie tiefergehende Fragen zur steuerlichen Behandlung von Geschenken haben sollten und einen Experten suchen, dann empfiehlt Ihnen der Steuerberater-Verband e.V. Köln den Steuerberater-Suchservice des Deutschen Steuerberaterverbands e. V. unter http://www.dstv.de/suchservice/steuerberater-suchen zu nutzen.

Quelle und Kontaktadresse:
Steuerberater-Verband e.V. Köln Verband der Steuerberatenden und Wirtschaftsprüfenden Berufe Pressestelle Von-der-Wettern-Str. 17, 51149 Köln Telefon: (02203) 993090, Fax: (02203) 993099

(cl)

NEWS TEILEN: