Pressemitteilung | VIK - Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. - Büro Berlin
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Novelle des Wärmeplanungsgesetzes: VIK fordert trennscharfe Ausnahme nach Wirtschaftszweigen

(Berlin) – Anlässlich der heutigen Kabinettssitzung zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) sieht der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e. V. (VIK) dringenden Korrekturbedarf bei der Regulierung industrieller Wärmenetze. Der VIK begrüßt zwar punktuelle Verbesserungen im Entwurf, fordert jedoch eine dauerhafte und rechtssichere Ausnahme industrieller Prozesswärmenetze aus dem Anwendungsbereich. Um der industriellen Realität gerecht zu werden, muss diese Abgrenzung trennscharf anhand der Wirtschaftszweige – konkret für das verarbeitende Gewerbe und den Bergbau – erfolgen.

„Der Gesetzentwurf verfehlt den entscheidenden Punkt: Industrielle Wärmenetze dienen fast ausschließlich der Versorgung hochtemperierter Produktionsprozesse mit Prozesswärme und -dampf. Sie unterscheiden sich technisch und betrieblich fundamental von der kommunalen Wärmeversorgung für Haushalte“, erklärt Christian Seyfert, Hauptgeschäftsführer des VIK. „Eine Gleichbehandlung führt zu reiner Bürokratie ohne zusätzlichen Klimanutzen. Die einzig praxistaugliche Lösung ist eine klare Abgrenzung über den Wirtschaftszweig. Kriterien wie Temperaturgrenzen oder räumliche Einschränkungen schaffen dagegen nur neue Abgrenzungsprobleme.“

Der Verband verweist darauf, dass die betroffenen Industrieanlagen bereits dem europäischen Emissionshandelssystem (ETS) sowie strengen sektoralen Vorgaben unterliegen, die einen verbindlichen Dekarbonisierungspfad vorgeben. Eine zusätzliche nationale Parallelregulierung durch kommunale Planungs- und Fahrplanpflichten bindet unnötig Ressourcen und gefährdet Investitionen in die industrielle Transformation. Die im aktuellen Entwurf vorgeschlagene Fristverlängerung für industrielle Fahrpläne bis 2030 greift aus Sicht des VIK zu kurz. Sie ist lediglich ein Zwischenschritt, aber kein Ersatz für eine echte gesetzliche Ausnahme von industriellen Eigenversorgungssystemen.

„Die Dekarbonisierung industrieller Prozesswärme wird bereits wirksam über den Emissionshandel und das Industrieanlagenrecht gesteuert, nicht über die kommunale Wärmeplanung“, so Seyfert weiter. „Das Wärmeplanungsgesetz muss sich auf das konzentrieren, wofür es gemacht wurde. Wir appellieren an den Gesetzgeber, industrielle Wärmenetze im weiteren Verfahren konsequent und dauerhaft aus dem Gesetz auszunehmen.“

Quelle und Kontaktadresse:
VIK - Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. - Büro Berlin, Matthias Nuyken, Pressesprecher(in), Kronenstr. 12, 10117 Berlin, Telefon: 030 2124920

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