StromVKG setzt richtigen Rahmen, bleibt aber hinter Systemanforderungen zurück
(Berlin) – Der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e. V. (VIK) begrüßt den Gesetzentwurf zum Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG). Der Entwurf setzt erstmals einen verbindlichen Rahmen für den Aufbau gesicherter Kraftwerkskapazitäten und reagiert damit auf den fortschreitenden Kohleausstieg, den Kernenergieausstieg und den wachsenden Anteil fluktuierender erneuerbarer Energien. Aus Sicht der energieintensiven Industrie greift der Entwurf jedoch an zentralen Stellen zu kurz.
„Der Gesetzentwurf erkennt den Handlungsbedarf an, bleibt aber bei der konkreten Ausgestaltung hinter den tatsächlichen Anforderungen des Stromsystems zurück“, erklärt VIK-Hauptgeschäftsführer Christian Seyfert. „Wenn Versorgungssicherheit mehr sein soll als eine Verwaltung des Mangels, muss der folgende Kapazitätsmarkt systemisch, ausreichend dimensioniert und kosteneffizient ausgestaltet werden.“
Aus Sicht der energieintensiven Industrie ist eine kostenbewusste Ausgestaltung des Kapazitätsmarktes entscheidend. Zusätzliche Belastungen der Strompreise gefährden die internationale Wettbewerbsfähigkeit industrieller Wertschöpfung in Deutschland.
Christian Seyfert warnt: „Versorgungssicherheit ist unverzichtbar, sie darf aber nicht zu wieder einmal strukturell höheren Strompreisen für die Industrie in Deutschland führen. Die Finanzierung des Kapazitätsmarktes muss von Beginn an wettbewerbsverträglich, planbar und belastbar ausgestaltet werden.“
Nach Einschätzung des VIK ist das vorgesehene Ausschreibungsvolumen für neue Langzeitkapazitäten deutlich zu niedrig. Bereits heute verschwindet gesicherte steuerbare Kraftwerksleistung in erheblichem Umfang vom Markt und wird nur noch über teure Reserveinstrumente vorgehalten. Studien und Berichte unabhängiger Institutionen zeigen, dass der zusätzliche Bedarf an gesicherter Leistung deutlich über den im Gesetzentwurf vorgesehenen Volumina liegt.
„Ein zu niedrig angesetztes Ausschreibungsvolumen verlängert den heutigen Mangelzustand“, so Seyfert weiter. „Anstatt neue marktwirksame Kapazitäten aufzubauen, droht eine weitere Verlagerung in kostenintensive Reserveinstrumente. Dies bedeutet steigende Belastungen für Verbraucher und Industrie.“
Darüber hinaus blendet der Gesetzentwurf das bestehende Potenzial industrieller Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen weitgehend aus. Diese Anlagen leisten bereits heute einen substanziellen Beitrag zur Versorgungssicherheit, sind hochverfügbar und netznah angebunden. Sollten KWK-Anlagen nicht angemessen im geplanten Kapazitätsmarkt berücksichtigt werden, drohen sie durch pauschale Umlagen wirtschaftlich übermäßig belastet zu werden. In der Folge könnten Anlagen stillgelegt werden. Dies würde den Bedarf an neu auszuschreibenden Kapazitäten weiter erhöhen und die Gesamtsystemkosten würden weiter steigen.
„Es ist systemisch und volkswirtschaftlich nicht nachvollziehbar, vorhandene gesicherte Leistung unberücksichtigt zu lassen und gleichzeitig neue Kapazitäten außerhalb bestehender Strukturen aufzubauen“, so der VIK-Hauptgeschäftsführer. „Der Kapazitätsmarkt muss vorhandene industrielle KWK-Anlagen diskriminierungsfrei einbinden, anstatt sie strukturell zu benachteiligen.“
Quelle und Kontaktadresse:
VIK - Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. - Büro Berlin, Alexander Ranft, Bereichsleiter(in) Kommunikation, Kronenstr. 12, 10117 Berlin, Telefon: 030 2124920
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