Nur drei Jahre für das Erschlagen seiner dreijährigen Tochter / Ein unfassbares Urteil des LG Köln
(Berlin) - Mit Bestürzung und Unverständnis reagiert die Deutsche Kinderhilfe auf das Urteil des LG Köln. Es verurteilte heute einen Vater, der seine Tochter erschlagen hat, nachdem er sie auch zuvor regelmäßig misshandelt hatte, zu einer ausgesprochen geringen Haftstrafe von nur drei Jahren.
Schon der vom Gericht ausgesprochene Tatbestand - nur Körperverletzung mit Todesfolge - ist aus juristischer Sicht nicht nachvollziehbar. Derjenige, der ein Kleinkind derart brutal zu Tode schlägt, nimmt den Tod des Kindes billigend in Kauf und ist damit zumindest ein Totschläger. Selbst wenn das Gericht zugunsten des Angeklagten von einer Körperverletzung mit Todesfolge ausgeht, stellt sich trotzdem die Frage, warum ein so geringes Strafmaß verhängt wurde. Das Gesetz sieht eine Höchststrafe von 15 Jahren vor. Der Stiefvater des kleinen Kevin aus Bremen wurde ebenfalls wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt, jedoch zu 10 Jahren.
Der gewalttätige Vater hat nicht gestanden. Er hat der Mutter des Kindes die Tat verschwiegen und mit hoher krimineller Energie und Urkundenfälschungen einen Malariatod im Ausland vorgetäuscht. Dennoch verurteilt das Landgericht Köln den Täter zu nur drei Jahren Haft.
"Von einem solchen Urteil geht eine fatale Signalwirkung aus. Es entsteht erneut der Eindruck, dass Kinder wieder einmal Opfer zweiter Klasse sind. Staatsanwaltschaft und Nebenklägerin sind aufgefordert Rechtsmittel einzulegen. Dieses skandalöse Urteil darf nicht Bestand haben", so RA Georg Ehrmann, Vorsitzender der Deutschen Kinderhilfe.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Kinderhilfe e.V.
Julia Gliszewska, Sprecherin des Vorstandes
Schiffbauer Damm 40, 10117 Berlin
Telefon: (030) 24342940, Telefax: (030) 24342949
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