Pressemitteilung | VEA - Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. - Hauptgeschäftsstelle

Ökogesetze auf dem Prüfstand

(Hannover) - Der Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA), Hannover, lehnt eine Neuauflage des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) ab. Anlässlich der am 1. August 2001 im Bundeswirtschaftsministerium in Berlin stattfindenden Expertenanhörung zum geplanten KWK-Modernisierungsgesetz wies der Verband darauf hin, dass schon das bisherige KWKG ein unerwünschter Eingriff in den Strommarkt sei. Der Wettbewerb habe gerade erst begonnen und sollte nicht schon wieder durch indirekte Subventionen über den Strompreis staatlich reglementiert werden.


Das KWKG sieht vor, dass Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zu einem gesetzlich festgelegten Mindestpreis abgenommen werden muss. Dieser Preis liegt deutlich über dem Marktpreisniveau. Die Stromversorger legen die Mehrkosten in der Regel auf die Verbraucher um. Die Förderung durch das KWKG soll helfen, den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Das neue Gesetz soll die bisherigen Maßnahmen nochmals verstärken. "Wir verkennen keineswegs die ökologische Komponente des KWKG. Dennoch sind wir der Meinung, dass auch Ökostrom sich auf dem Markt durchsetzen und bewähren muss. Staatliche Festpreise sind jedenfalls die Sargnägel freien Wettbewerbs", so Manfred Panitz, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des VEA.


Umweltschutz ohne Grenzen

Sinnvolle Maßnahmen des Umweltschutzes und der Reduzierung des CO2-Ausstoßes sieht der VEA vielmehr im so genannten Zertifikatshandel, vornehmlich mit Ost-Europa. Hierbei unterstützen deutsche Stromversorger ausländische Kraftwerksbetreiber dabei, ihre Anlagen umzurüsten und auf den neuesten Stand der Technik zu bringen. "Viele Anlagen in Osteuropa arbeiten geradezu vorsintflutlich. Das Einsparpotenzial beim CO2-Ausstoß ist dort viel höher. Umweltschutz ist schließlich keine nationale Angelegenheit, sondern muss grenzüberschreitend betrieben werden", betont Panitz. Eine staatliche Förderung von einzelnen KWK-Anlagen kommt für den VEA allenfalls bei wirtschaftlich angeschlagenen Betrieben in Betracht. Die Subventionierung sollte aber auf jeden Fall degressiv ausgestaltet und auf den Einzelfall beschränkt sein. Vor allen Dingen aber müssen solche Subventionen aus dem allgemeinen Steuertopf, nicht aber über den Strompreis finanziert werden. "Vor ein paar Jahren wurde unter dem Beifall der Politiker der Strommarkt liberalisiert. Es kann nicht angehen, dass jetzt durch die Hintertür die staatliche Reglementierung wieder eingeführt wird", so Panitz.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA) Zeißstr. 72 30519 Hannover Telefon: 0511/98480 Telefax: 0511/9848-188

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