Pressemitteilung | Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) - Bundesgeschäftsstelle und Landesverband Nordrhein-Westfalen

Österreich: Osteuropäische Pflegekräfte in Privathaushalten werden legalisiert

(Essen) - Osteuropäische Pflegekräfte, die bisher illegal in Österreich gearbeitet haben, sollen künftig ihre Tätigkeit legal ausüben dürfen. Arbeitsminister Martin Bartenstein schickte Anfang September eine entsprechende Verordnung zur Pflege im privaten Bereich auf den gesetzgeberischen Weg. Mit dieser Verordnung soll die Beschäftigung von Pflege- und Betreuungskräften in Privathaushalten nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz in Österreich nicht mehr bewilligungspflichtig und auch nicht mehr strafbar sein. Damit könnten die geschätzten 40.000 Pflegekräfte vor allem aus Tschechien und der Slowakei, die derzeit in österreichischen Privathaushalten illegal arbeiten, legal pflegen und betreuen. Bartenstein: „Mit dieser Regelung nehmen wir tausenden Familien in Österreich die Angst, dass sie wegen illegaler Beschäftigung von Ausländern bestraft werden könnten.“ Bartenstein kündigte an, die Neuregelung solle im November in Kraft treten. Hier lesen Sie mehr.

Sollte das Beispiel aus Österreich auch in Deutschland Schule machen? Dazu Stephan Dzulko, stellvertretender Bundesvorsitzender des VDAB: „Illegale Beschäftigung in Deutschland zu legalisieren ist aus Sicht des VDAB derzeit strikt abzulehnen. Der Sektor der illegalen Beschäftigung in der Pflege entzieht sich sämtlichen gesetzlichen Regelungen und Kontrollen, die für alle in Deutschland zugelassenen Pflegeeinrichtungen gelten. Die derzeit bestehenden Strukturen lassen flächendeckende Qualitätskontrollen im häuslichen Bereich auch nicht zu.

Konkrete Schritte hinsichtlich einer Legalisierung sind aus unserer Sicht frühestens in Erwägung zu ziehen, wenn z.B. die Pflegedienste durch Verstärkung der Aufgaben bei den Beratungsbesuchte für Pflegegeldbezieher wirkungsvoller handeln könnten. Das heißt: Meldet der Pflegedienst, dass die Pflege nicht sichergestellt ist, müsste ein tatsächlicher Handlungszwang - mit entsprechender Haftung - für die Pflegekassen bestehen. Ferner müssten diese Besuche von der Frequenz deutlich ausgeweitet werden und in der Vergütung angemessen bzw. attraktiv sein. Die Problematik, dass ein Pflegedienst seinen ,Nachbarn’ nicht anschwärzen möchte, bleibt natürlich bestehen und verschärft sich. In diesen Fällen wäre eine verstärkte Kontrolle durch bei den Kassen angestellte unabhängige Pflegekräfte sinnvoll.“

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) Michael Schulz, Bundesgeschäftsführer Im Teelbruch 132, 45219 Essen Telefon: (02054) 9578-0, Telefax: (02054) 9578-40

(sk)

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