Pressemitteilung | Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V.

PARITÄTISCHER sieht Nachbesserungsbedarf beim Zuwanderungsgesetz

(Bonn) - Der von Innenminister Otto Schily vorgelegte Entwurf eines Zuwanderungsgesetzes lässt zahlreiche Fragen offen und muss auf jeden Fall in humanitären Fragen nachgebessert werden. Dieses Resümee zieht der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband aus dem vorliegenden Eckpunktepapier des Bundesinnenministeriums. Zwar enthält der Entwurf positive Ansätze, wie Zuwanderung und Integration künftig geregelt werden könnten, indem beispielsweise Rechtsansprüche auf Integrationsleistungen festgeschrieben werden sollen. Defizite sieht der Verband nach Angaben seiner Vorsitzenden Barbara Stolterfoht aber in folgenden Bereichen:

Familienzusammenführung
Das Nachzugsalter für Kinder, die außerhalb des Familienverbandes einreisen, auf zwölf Jahre zu reduzieren, wird in erster Linie diejenigen Familien treffen, die bereits hier leben und aus ökonomischen und/oder Betreuungsgründen ihre Kinder im Herkunftsland lassen mussten.

Da die Erhöhung des Kindernachzugsalters bis zum 18. Lebensjahr nur beim Nachzug im Familienverband gelten soll, werden nur Neuzuwanderer davon profitieren können. Der PARITÄTISCHE tritt dafür ein, das Kindernachzugsalter - entsprechend dem EU-Richtlinienentwurf zum Familiennachzug - generell auf 18 Jahre zu erhöhen.

Überprüfung der Asylberechtigung
Die prinzipiell begrüßenswerte Angleichung der aufenthalts- und arbeitsrechtlichen Stellung von Inhabern des so genannten "kleinen Asyls" an Asylberechtigte erfährt eine erhebliche Einbuße durch die generelle Überprüfung des Fluchtgrundes nach drei Jahren Aufenthalt. Eine solche Wartefrist vor Erteilung der endgültigen Niederlassungserlaubnis stellt für politisch Verfolgte ein unnötiges Integrationshindernis dar.

Sozialleistungen
Die Ausgrenzung von Flüchtlingen wird manifestiert, wenn Asylbewerbern künftig für die gesamte Dauer ihres Asylverfahrens ausschließlich Leistungen nach dem - vom PARITÄTISCHEN heftig kritisierten - Asylbewerberleistungsgesetz gewährt werden. Bislang haben die Betroffenen nach dreijährigem Aufenthalt Anspruch auf Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz.

Ausreisepflicht
Es steht zu befürchten, dass im Falle der humanitären Aufnahme die Differenzierung nach Personen, die nicht zurückkehren können, und solchen, die nicht zurückkehren wollen, zu erheblichen Härten führen wird. Auch die Einschränkungen der persönlichen Freiheit, die zur Umsetzung der Ausreisepflicht ergriffen werden sollen, wie z.B. die Verpflichtung, in einer Ausreiseeinrichtung zu wohnen, sieht der Verband kritisch.

"Zusammen mit der Möglichkeit, vor Visumserteilung an Staatsangehörige aus so genannten 'Problemstaaten' Fingerabdrücke zu fertigen, trägt eine solche Praxis zur weiteren Stigmatisierung bestimmter Staatsangehöriger bei", betont Verbandsvorsitzende Stolterfoht.

Härtefall
Unklar bleibt, wie künftig mit Härtefällen ungegangen werden soll. Es ist bedauerlich, dass offensichtlich eine gesetzliche Härtefallregelung nicht vorgesehen ist, sondern ausschließlich Kirchen und Verbänden die Verantwortung für humanitäre Einzelhilfen zugeschoben werden soll.
Illegalität

Der PARITÄTISCHE beklagt zudem, dass offensichtlich noch nicht einmal die von der Zuwanderungskommission empfohlenen Maßnahmen zur Enttabuisierung der Illegalität aufgegriffen wurden (Möglichkeit des Schulbesuchs, keine strafrechtliche Verfolgung von Unterstützern).

Verbändebeteiligung
Auch wenn das Gesetz zügig beraten werden soll, müssen dennoch die Wohlfahrtsverbände und andere Nichtregierungs-Organisationen beteiligt werden. Dies scheint insbesondere notwendig um sicherzustellen, dass humanitäre und sozialpolitische Überzeugungen sich mit den von Schily favorisierten wirtschaftsfreundlichen Überlegungen zur bedarfsgerechten Steuerung der Zuwanderung die Waage halten.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V. - Heinrich-Hoffmann-Str. 3 60528 Frankfurt Telefon: 069/67060 Telefax: 069/67062 04

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