Pressemitteilung | Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) - Bundesgeschäftsstelle

Pflegedienste in Sachsen-Anhalt: Vertrag zur Integrierten Versorgung ist eine „Mogelpackung“ / Einheitliche Kritik am Entwurf der Krankenkassen AOK und IKK

(Berlin) - Mit gemeinsamer Stimme haben die ambulanten Pflegedienste und deren Verbände in Sachsen-Anhalt ihren Protest gegen einen Vertragsentwurf der AOK sowie der IKK Sachsen-Anhalt zur Integrierten Versorgung zum Ausdruck gebracht. Die Verbände waren von den Krankenkassen erheblich unter Druck gesetzt worden, den Vertrag zu unterschreiben. Mehr als 140 Teilnehmer, darunter Verbandsvertreter der Wohlfahrtsverbände und deren Sozialstationen, der privaten Pflegedienste sowie weitere Einrichtungsträger – die insgesamt rund 80 Prozenz aller Dienste im Land vertreten – liefen gestern im Rahmen einer großen Informationsveranstaltung in Magdeburg gegen den bisher vorliegenden Vertrag Sturm. Der einhelligen Forderung nach deutlichen Nachbesserungen war eine umfassende rechtliche und fachliche Bewertung und Diskussion vorausgegangen. In ihrem Gutachten (online www.bpa.de/„neu auf bpa.de“ und
www.bagfw.de) war auch Dr. Sylvia Hacke, Rechtsanwältin für Sozialrecht, zu dem Ergebnis gekommen: „Der Vertrag enthält weder die rechtlich erforderlichen Regelungen zur Integrierten Versorgung, noch optimiert oder verbessert er die Versorgung für die Patienten.“ Sie sehe gute Möglichkeiten, rechtlich dagegen vorzugehen.

Auf der Veranstaltung ist deutlich geworden, dass die Pflegedienste und deren Verbände ein großes Interesse an einer Integrierten Versorgung haben, welche die ärztliche und krankenpflegerische Versorgung zum Wohle der Patienten optimiert, resümiert Bernd Tews, Geschäftsführer des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa). „Jedoch wird der vorliegende Vertragsentwurf dieser Anforderung nicht gerecht und wird daher abgelehnt.“ Jetzt müssten Verhandlungen stattfinden, die dem Ziel Rechnung tragen. Bernd Tews: „Der Vertrag ist eine Mogelpackung, denn den Kassen geht es offensichtlich nicht um eine verbesserte Leistungserbringung.

Ungeachtet der ärztlichen Verordnung sollen die Dienste gezwungen werden, weniger Leistungen zu erbringen. Überschreiten sie die ‚quantitativen Bewertungsmaßstäbe’, fliegen sie aus dem Vertrag. Damit wird unmittelbar in die Therapiefreiheit des Arztes eingegriffen und die Leistung der Krankenpflege für den Patienten, ungeachtet seines Behandlungsbedarfes, budgetiert.“

Gelinge es den Kassen, so Werner Hesse, Geschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes als Vertreter der BAGFW, ihre Versicherten zur Einschreibung in diesen Integrierten Vertrag als Ergänzung zum Hausarztvertrag zu bewegen, könnten diese nur noch durch Pflegedienste dieses Vertrags versorgt werden. Das sei wettbewerbsrechtlich höchst bedenklich und zudem paradox. Werner Hesse: „Der Arzt verordnet die Leistungen – aber der ausführende Dienst zeichnet dafür verantwortlich, wenn nur ein Teil davon auch tatsächlich erbracht werden kann.“ Insbesondere die von den Krankenkassen hier definierten „quantitativen Bewertungsmaßstäbe“ seien abzulehnen, fügte Hesse hinzu. Denn: „Die Pflegedienste können so weniger und nur für kürzere Dauer Leistungen erbringen und abrechnen. Zudem laufen sie Gefahr, aufgrund des Überschreitens des Schwellenwertes nicht mehr an der Integrierten Versorgung teilnehmen zu können.“

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., Bundesgeschäftsstelle (bpa) Birte Wimmer, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Hannoversche Str. 19, 10115 Berlin Telefon: (030) 30878860, Telefax: (030) 30878889

(mm)

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