Pflegereform: Verbindlicher Zeitplan für Pflegebedürftigkeitsbegriff unverzichtbar
(Berlin) - Zum heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Pflegeversicherung erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:
Die Bundesregierung lässt die Gretchenfrage der geplanten Reform offen. Denn ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff soll erst 2017 kommen. Es ist aber ein Fehler, zunächst Leistungsverbesserungen zu schaffen und erst danach zu regeln, wer anspruchsberechtigt ist. Zudem bleiben die geplanten Verbesserungen unzureichend, weil keine automatisierten Leistungsanpassungen vorgesehen sind. Diese sind jedoch dringend geboten, um den Pflegenden zu helfen, die psychisch und finanziell an der Belastungsgrenze stehen.
Nötig ist eine grundlegende Neuausrichtung der Pflegeversicherung. Dazu gehören faire Löhne ebenso wie Konzepte, die eine hochwertige Pflege gewährleisten.
Hintergrundinformationen:
SoVD-Stellungnahme
http://www.sovd.de/2350.0.html
TV-Clip Pflegenotstand abwenden
http://www.youtube.com/watch?v=zNtl1BgMQxc&list=PLFE0D14D59B013C0E
Quelle und Kontaktadresse:
Sozialverband Deutschland e.V. - Bundesverband (SoVD)
Benedikt Dederichs, Pressesprecher
Stralauer Str. 63, 10179 Berlin
Telefon: (030) 726222-0, Fax: (030) 726222-311
(cl)
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