Pressemitteilung | Deutsche Polizeigewerkschaft im dbb Landesverband Bayern e.V. (DPolG)

Polizei darf nicht länger "Prügelknabe" sein! / Es gibt noch viel zu tun

(München) - Die Deutsche Polizeigewerkschaft ( DPolG) hat an Innenminister Joachim Herrmann appelliert, bei seinen Anstrengungen zum Schutz der Polizeibeamtinnen und -beamten vor Gewalt auch nach dem Ausstieg aus der sinnlosen Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN) nicht nachzulassen. Der bayerische Landesvorsitzende Hermann Benker begrüßt, dass einige der von der DPolG erhobenen Forderungen bereits umgesetzt oder auf den Weg gebracht wurden. Gleichzeitig warnt er davor, sich auf dem bislang Erreichten auszuruhen.

Anlässlich ihres Forums zum Thema "Gewalt gegen Polizei" hatte die DPolG im Herbst 2008 einen Maßnahmenkatalog vorgelegt, der inzwischen vor allem hinsichtlich der verbesserten Informationsgewinnung umgesetzt worden ist:

- Differenzierte Erfassung und Auswertung von Straftaten, bei denen Polizeibeamte Opfer geworden sind, durch Einführung des Schlagworts "Polizei" als Opfer-Schlüssel und Schaffung weiterer Straftatenschlüssel bei Widerstandshandlungen

- Seit 2010 werden an Polizeibeamten begangene Körperverletzungsdelikte in der Polizeilichen Kriminalstatistik gesondert erfasst.

- Einrichtung einer Arbeitsgruppe im September 2009, die sich mit dem Phänomen "Gewalt gegen Polizeibeamte" befasst und ein bayerisches Lagebild erstellt.

Auch die zentrale Forderung der DPolG nach härteren Strafen bei Gewalt gegen Polizei wird von Politikern in Bund und den Ländern unterstützt. Hierzu soll die Vorschrift des § 113 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) sowohl durch Anhebung des Strafmaßes auf fünf Jahre als auch durch Ausweitung der Strafandrohung auf bestimmte Begehungsweisen geändert werden. Benker sieht hier daher keine Notwendigkeit, hier den Paragrafendschungel durch zusätzliche Vorschriften auszuweiten.

Benker kritisiert allerdings die mangelnde staatliche Unterstützung der Polizeibeamtinnen und -beamten bei der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche gegen Straftäter. "Liegt ein rechtkräftig festgestellter Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldanspruch vor, muss Bayern gegenüber dem Geschädigten in Vorleistung treten. Das Risiko, vom Rechtsbrecher letztendlich keine finanzielle Wiedergutmachung zu erhalten, darf nicht länger dem geschädigten Polizeibeamten aufgebürdet werden. Nach Forderungsabtretung kann der Freistaat Bayern das verauslagte Geld seinerseits wieder beim Schuldner einfordern", so Benker. "Hier ist seit unserem Forum vor eineinhalb Jahren leider gar nichts passiert! Es gibt also noch viel zu tun."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Polizeigewerkschaft Landesverband Bayern (DPoIG) Pressestelle Erzgießereistr. 20b, 80335 München Telefon: (089) 526004, Telefax: (089) 529725

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