Pressemitteilung | Deutscher Städtetag - Hauptgeschäftsstelle Berlin

Präsidium beriet in Berlin über Sparkassen und über Wohnungsbaureform

(Berlin) - Die Städte dringen auf einen raschen Kompromiss zwischen EU-Kommission und Bundesregierung zur Zukunft der Sparkassen. Sie schließen dabei Änderungen an den Haftungsgrundlagen der Sparkassen - wie zum Beispiel Gewährträgerhaftung - nicht aus, knüpfen diese aber an klare Voraussetzungen. Diese Position vertrat während einer Sitzung in Berlin das Präsidium des Deutschen Städtetages. Die Städte legten als Gewährträger der Sparkassen größten Wert darauf, dass diese Kreditinstitute als kommunale Unternehmen mit öffentlichem Auftrag und regionaler Orientierung erhalten bleiben, erklärte am 29. März der Präsident des Deutschen Städtetages, der Saarbrücker Oberbürgermeister Hajo Hoffmann.

“Wir müssen auch in Zukunft die besondere Stärke der Sparkassen nutzen, die gesamte Bevölkerung, Handwerk und Mittelstand flächendeckend und zuverlässig mit Finanzdienstleistungen zu versorgen. Das kann nur gelingen, wenn die Sparkassen wettbewerbsfähig bleiben. Deshalb ist Rechtssicherheit dringend nötig, damit die Sparkassen unbelastet an ihrer Marktposition arbeiten können”, sagte Hoffmann zu den Forderungen der EU-Kommission nach einer Korrektur am Status der Landesbanken. Die verantwortliche Stellung der Kommunen für die Sparkassen müsse gewahrt werden.

Das Präsidium des Deutschen Städtetages forderte in seiner Sitzung außerdem Korrekturen an den Plänen der Bundesregierung zur Reform des Wohnungsbaurechts. Unzureichend seien vor allem die Beteiligung der Städte bei Entscheidungen über den Einsatz der Fördermittel sowie die Höhe der im Gesetz vorgesehenen finanziellen Mittel des Bundes.

“Die Städte begrüßen, dass ihre langjährigen Forderungen - zum Beispiel nach einer Flexibilisierung der Förderung und nach einer Einbeziehung von Altbauten - erfüllt werden. Aber die Finanzausstattung von jährlich lediglich 230 Millionen Euro stellt die ganze Reform des Wohnbaurechtes wieder in Frage. Denn die neuen Möglichkeiten können nur bei einer hinreichenden finanziellen Ausstattung auch tatsächlich genutzt werden”, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Dr. Stephan Articus.

Die im Gesetzentwurf vorgesehene Summe gehe über das heutige Förderniveau nicht hinaus. Der Städtetag fordere deshalb eine Verdoppelung auf 460 Millionen Euro. Articus erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass die Wohnungsbauförderung seit 1993 schrittweise erheblich abgebaut worden sei, von damals vier Milliarden Mark im Jahr auf inzwischen 450 Millionen Mark.

Der Städtetag begründet seine Forderung nach einer Verdoppelung der Mittel damit, dass die Zahl der Sozialwohnungen rapide schrumpfe, obwohl die Zahl der Haushalte mit Anspruch auf Sozialwohnungen nahezu unverändert sei. Deshalb seien erhebliche finanzielle Anstrengungen erforderlich, um durch Neubau, Modernisierung von Sozialwohnungen und den Ankauf von Belegungsrechten die Versorgung dieser Haushalte mit Wohnraum sicherzustellen.

Die Regelungen über eine Beteiligung der Städte und Gemeinden an Entscheidungen über den Einsatz der Fördermittel kritisiert der Deutsche Städtetag, weil es durch die Gesetzesformulierungen letztlich wieder in das Belieben der Länder gestellt werde, ob und in welchem Umfang sie die Vorstellungen der Kommunen bei der sozialen Wohnraumförderung berücksichtigen. Hier fordert der Städtetag vor allem, dass vorhandene kommunale Förderkonzepte von den Ländern zu berücksichtigen sind.

Quelle und Kontaktadresse:
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