Pressemitteilung | Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)

Presseerklärung zum "Tag des weißen Stockes" am 15. Oktober 1999 / "Gnadenbrot" ist nicht genug ...

(Berlin) - Jedermann kann zu jeder Zeit sein Augenlicht verlieren. Für 27.000 Menschen in Deutschland wird diese bedrohliche Feststellung in jedem Jahr zur bitteren Gewißheit. Da das Erblindungsrisiko mit zunehmendem Alter steigt, sind vor allem Menschen im Seniorenalter betroffen.



Für diese späterblindeten Senioren gilt zumeist: völlige Isolation oder Pflegeheim, denn sie haben keinen Rechtsanspruch auf Elementarrehabilitation und damit kaum eine Chance für ein selbstbestimmtes Leben im Alter.



Wem nie der Kontakt zur Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe vermittelt wurde, ist dazu verdammt, sich mit dem "Gnadenbrot" zu begnügen.



Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. - Spitzenverband in der Bundesrepublik Deutschland - (DBSV) und die ihm angeschlossenen Landesverbände haben diesen Mißstand erkannt und fordern deshalb, wie DBSV-Präsident Jürgen Lubnau (Berlin) anläßlich des weltweit begangenen Tages des weißen Stockes bekräftigt:



"Auch Späterblindete müssen einen Rechtsanspruch auf Elementarrehabilitation haben, damit sie - wie das nach anderen schweren Erkrankungen sowie bei der schulischen und beruflichen Rehabilitation üblich ist - systematisch erlernen können, mit ihrer neuen Situation umzugehen.



Der Gesetzgeber ist aufgefordert, die Grundlagen dafür zu schaffen, daß die unerträgliche Rehabilitationslücke für blinde und stark sehbehinderte Senioren geschlossen werden kann."



Ferner setzt sich der Spitzenverband dafür ein, daß jeder Späterblindete und stark Sehbehinderte eine fachkundige Beratung erhält.



„Mit der Schaltung der bundeseinheitlichen Rufnummer 01805 - 666 456 sorgt der DBSV dafür, daß jeder Ratsuchende sofort Kontakt zu seiner nächstgelegenen Beratungsstelle einer Selbsthilfeorganisation bekommt", so Lubnau.



Elementarrehabilitation (ER) heißt: (wieder) zu lernen, Mahlzeiten zuzubereiten und einzunehmen, den Haushalt zu versorgen, sich selbst und seine Kleidung zu pflegen, die Restsinne richtig einzusetzen, mit Münzen und Banknoten und mit vielerlei Hilfsmitteln umzugehen, mobil zu sein.



ER heißt, weitgehend unabhängig von fremder Hilfe leben zu können.

Dieses elementare Menschenrecht darf niemandem verwehrt werden!

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e. V Ansprechpartner Dr. Thomas Nicolai Öffentlichkeitsarbeit des DBSV, Rungestraße 19, 10179 Berlin, Telefon: (0 30) 28 53 87-0 Telefax: (0 30) 28 53 87-20,

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