Pressemitteilung | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)

Private Altersvorsorge: Nachbesserungen nötig

(Berlin) - ”Guter Ansatz, aber nachbesserungsbedürftig“ kommentierte der Präsident des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Bernd Michaels, in Berlin nach der Zustimmung des Bundesrats zum Altersvermögensgesetz (AVmG) dessen Inhalte. Zwar werde erstmals die kapitalgedeckte private Altersvorsorge Bestandteil des Altersversorgungssystems in Deutschland. Das Ziel des Gesetzes, den Bürgern eine verlässliche Alterssicherung zu ermöglichen, um die von der Regierung bereits beschlossenen Kürzungen der gesetzlichen Rente staatlich gefördert wieder zu schließen, sei jedoch gefährdet. ”Die Gründe sind im überaus komplizierten Förderverfahren zu sehen, das ohne ausführliche Beratung nicht verständlich ist“, so Michaels.


Dringend beseitigt werden müsse die steuerliche Diskriminierung der Direktversicherung. Die betriebliche Altersvorsorge durch Direktversicherung sei besonders für kleinere und mittlere Unternehmen geeignet und dort weit verbreitet. Um den Mittelstand nicht zu benachteiligen, müsse die Direktversicherung in die Steuerbefreiungsregelung einbezogen werden, die jetzt nur für Pensionsfonds und Pensionskassen gelte. Zwar sei an den sozialpolitisch notwendigen Kriterien für die geförderte private Altersvorsorge im Grundsatz festgehalten worden. Allerdings bestehe jetzt die Gefahr, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Leistungen in Form lebenslanger, gleich hoher oder steigender Leistungen bei Auszahlungsplänen unterlaufen werden könne.

Denn nach dem Wortlaut des Beschlusses sei es bei Auszahlungsplänen jetzt auch gestattet, in der Auszahlungsphase unbegrenzt schwankende, also auch sinkende Renten zu zahlen. Diese Ausnahme gefährde jedoch das sozialpolitisch vorrangige Ziel, künftigen Generationen trotz der Einschnitte bei der gesetzlichen Rente durch die kapitalgedeckte Altersvorsorge eine lebenslange Gesamtversorgung zu garantieren, die dem heutigen Rentenniveau entspricht. Dies zeige sehr deutlich, dass die Verpflichtung zur Zahlung gleichbleibend hoher bzw. steigender Renten offensichtlich nur bei einer Kalkulation und Kapitalanlage nach Art der Lebensversicherung darstellbar sei. Wenig sinnvoll sei außerdem die Möglichkeit, mit dem Altersvorsorgekonto einen Immobilienerwerb zu finanzieren. Die dafür entnommenen Mittel stünden als Zinsträger beim Aufbau des Altersvorsorgekapitals dann nicht mehr zur Verfügung. Dies schmälere die Rendite und damit die monatliche private Rent1e. Im Zweifel reichten die Leistungen dann nicht mehr aus, um die Lücken der Sozialrente zu decken.

Quelle und Kontaktadresse:
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