Rechtliche Bedenken gegen nächtliche Ausgangssperren
(Berlin) - Statement von Rechtsanwältin Lea Voigt, Vorsitzende des Ausschusses Gefahrenabwehrrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV)
Anlässlich der Planung einer Verhängung nächtlicher Ausgangssperren als nächste Stufe der Corona-Eindämmungsmaßnahmen bezweifelt der Deutsche Anwaltverein (DAV) die Rechtmäßigkeit derartiger Vorhaben:
"Selbstverständlich ist der Staat angehalten, Maßnahmen zum Gesundheitsschutz zu treffen. Dabei darf er auch in Grundrechte eingreifen. Doch nicht jeder Eingriff ist verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Ausgangssperren halten wir nicht für geeignet - vor allem nicht, solange ein Großteil der Menschen tagsüber ganz regulär zur Arbeit geht.
Eine solche Maßnahme wäre aber auch nicht verhältnismäßig: Der damit einhergehende Grundrechtseingriff ist extrem schwerwiegend, der vermeintliche Nutzen hingegen allenfalls überschaubar. Der drohende Schaden für die Freiheitsrechte überwiegt bei Weitem. Wir fordern die Bundes- und Landesregierungen daher auf, von Ausgangssperren Abstand zu nehmen. In jedem Fall aber würde eine derartige Anordnung einer parlamentarischen Kontrolle bedürfen."
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
Pressestelle
Littenstr. 11, 10179 Berlin
Telefon: (030) 7261520, Fax: (030) 726152190
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen



