Pressemitteilung | Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW)

Reform der Erbschaftsteuer notwendig

(Berlin) - Das DIW Berlin hat einen Vorschlag zur Neugestaltung der Erbschaftsteuer vorgestellt. In seinem aktuellen Wochenbericht 22/2001 belegt das Institut, dass die öffentlichen Haushalte durch die Reform mit einem Mehraufkommen von bis zu 2,5 Mrd. DM rechnen könnten.

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Grundlage der Reform ist eine stärkere Annäherung des Wertansatzes für Immobilien an die Verkehrswerte. Dies führt zu eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage. Anders als bisher sollte in den Bewertungsvorschriften der Bodenwert separat bestimmt werden. Für selbstgenutzte Gebäude und Wohnungen sind Gebäude-Sachwerte anhand der Wohn-/Nutzflächen pauschaliert zu ermitteln.

Bei Mietwohngebäuden und gewerblichen Mietobjekten sollten die Ertragswerte realitätsnäher bestimmt werden. Insgesamt sollten 80% des tatsächlichen Wertniveaus - statt bisher etwa 50% - erreicht werden. Das Mehreinkommen sollte nach Ansicht des Berliner Instituts für eine Senkung der Steuersätze in den unteren Bereichen der steuerpflichtigen Erbschaften eingesetzt werden. Das sind die Bereiche, welche die Freibeträge übersteigen. So könnte der Steuersatz, der für den wertmäßig größten Bereich von 100 000 bis 500 000 DM greift, von 11% auf 6% gesenkt werden.

Die geltenden Freibeträge hält das DIW Berlin für angemessen. Unter dem Strich würde die Reform zu Mehreinnahmen von schätzungsweise 1,5 Mrd. DM führen. Würden darüber hinaus auch die Privilegien beim Betriebs - und landwirtschaftlichen Vermögen reduziert, ließe sich ein Mehraufkommen von 2 bis 2,5 Mrd. erzielen. Dies könnte dazu verwendet werden, die Grunderwerbsteuer zu reduzieren. Sie war 1996 angehoben worden, um den Wegfall der Vermögensteuer zu reduzieren.

Die Reform ist notwendig, weil durch das geltende Recht die Steuergerechtigkeit verletzt wird. Immobilien werden bei der Erbschaftsteuer gegenüber Geldvermögenswerten deutlich privilegiert. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 1995 dem Gesetzgeber eine Reform der Immobilienbewertung aufgetragen. Die Bundesregierung will das sensible Thema Immobilienbesteuerung erst nach 2004 aufgreifen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) Königin-Luise-Str. 5 14195 Berlin Telefon: 030/897890 Telefax: 030/89789200

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