Pressemitteilung | AOK - Bundesverband

Reimann: Verknüpfung von Daten kann wertvolle Erkenntnisse liefern

(Berlin) - Zum aktuell veröffentlichten Referentenentwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (GDNG) sagt die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann:

"Der jetzt vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegte Gesetzesentwurf ist eine gute Grundlage, um die vorliegenden Gesundheitsdaten künftig noch systematischer und effektiver für die Verbesserung der Versorgung und für die Weiterentwicklung unseres Gesundheitssystems zu nutzen. Besonders positiv hervorzuheben ist der Plan, die Krankenkassen-Daten aus dem Forschungsdatenzentrum mit den Daten der regionalen Krebsregister zu verbinden. Dadurch lassen sich wertvolle Erkenntnisse für die Versorgung gewinnen, wie zuletzt die von der AOK unterstützte Studie zur Wirksamkeit der Versorgung in onkologischen Zentren (WiZen) gezeigt hat. Wir begrüßen auch den Plan, den Krankenkassen die Nutzung der Versichertendaten zur Gesundheitsförderung zu ermöglichen. Auf Basis der Auswertung von Abrechnungsdaten können die Krankenkassen Versicherte zum Beispiel an anstehende Impfungen erinnern oder personalisierte Vorsorge-Angebote unterbreiten.

Kritisch sehen wir allerdings einige Detail-Regelungen im Gesetzesentwurf, die in erster Linie zu bürokratischem Aufwand bei den Krankenkassen führen werden. Das betrifft vor allem die geplante Verkürzung von Fristen zur Übermittlung der sogenannten Routinedaten durch die Kassen und die Vorab-Übermittlung von vorläufigen Daten aus der ambulanten Versorgung. Auf Kosten der Beitragszahlenden sollen hier aufwändige Datenflüsse aufgebaut werden, ohne dass im Gegenzug ein adäquater Nutzen entsteht. An diesen Stellen sollte der Gesetzgeber auch im Sinne der Qualität der übermittelten Daten noch einmal nachbessern."

Quelle und Kontaktadresse:
AOK - Bundesverband Dr. Kai Behrens, Pressesprecher Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin Telefon: (030) 34646-0, Fax: (030) 34646-2502

(jg)

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