Rentenniveau von 67 Prozent muss gesetzlich garantiert werden
(Berlin) - Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) verlangt eine gesetzlich festgeschriebene Garantie, dass das tatsächliche Rentenniveau 67 Prozent nicht unterschreiten darf. Auf der Anhörung im Bundestag zur Rentenreform sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer am Dienstag in Berlin: Nach heutigen Berechnungen könnte das Rentenniveau auch über das Jahr 2010 hinaus langfristig bei 68 bis 69 Prozent zu einem Beitragssatz um die 22 Prozent gesichert werden. Dazu müsse der im Gesetzentwurf vorgesehene sogenannte Ausgleichsfaktor weg fallen, der die Renten ab 2011 ansteigend bis 2030 um 6 Prozent kürzen würde. Nach dem Konzept der Bundesregierung würde dieser Faktor das Rentenniveau auf etwa 64 Prozent senken. Engelen-Kefer nannte ein solches Niveau völlig unakzeptabel.
Die erwarteten demografischen Belastungen könnten durch eine modifizierte Anpassungsformel ab 2010 gerecht auf alle Generationen verteilt werden. Damit wäre auch im Jahr 2030 ein Rentenniveau von 68 bis 69 Prozent gewährleistet, sagte die DGB-Vize. Da wegen der bruttolohnbezogenen Anpassung ab 2003 Schwankungen im Niveau nicht auszuschließen sind, sollte nach Auffassung des DGB eine Mindestgarantie von 67 Prozent gesetzlich verankert werden. Derzeit sei im Gesetzentwurf lediglich vorgesehen, dass die Regierung bei einem drohenden Absinken des Niveaus unter 64 Prozent Maßnahmen vorschlagen solle. Dies ist zu wenig und zu vage, sagte die DGB-Vize.
Der DGB und seine Gewerkschaften erwarteten, so Engelen-Kefer, dass die rot-grüne Koalition diese konstruktiven Vorschläge zur langfristigen Sicherung des Rentenniveaus aufgreife. Bisher sei zu viel über Beitragssätze geredet worden, jetzt müsse auch über ein notwendiges Leistungsniveau geredet werden, erklärte Engelen-Kefer.
Der DGB erwarte, dass die Förderung der zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge so gestaltet wird, dass die betriebliche Altersversorgung möglichst flächendeckend ausgebaut wird. Dazu sei sicherzustellen, dass die gegenüber der privaten Vorsorge qualitativ bessere betriebliche Altersvorsorge ebenfalls berücksichtigt werde. Bei der Umwandlung von tariflich vereinbartem Entgelt müsse die Vorrangigkeit von tariflichen Regelungen klar verankert werden. Schließlich müsste die betriebliche Altersversorgung durch innovative Konzepte zum Beispiel Weiterentwicklung der Pensionskasse, beziehungsweise neue Pensionsfonds zu europatauglichen Instrumenten der Zusatzversorgung gestärkt werden. Diese Entwicklung dürfe allerdings nicht zu Lasten der gesetzlichen Rente gehen, betonte Engelen-Kefer.
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