Pressemitteilung | (BDI) Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.

Rogowski zum Zuwanderungsgesetz

(Berlin) - Der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), Michael Rogowski, erklärt zum Regierungsentwurf des Zuwanderungsgesetzes:

"Dem Teil des von der Regierung vorgeschlagenen Zuwanderungsgesetzes, der die Arbeitsmigration betrifft, stimme ich im Wesentlichen zu. Ich wünsche mir, dass es dazu wegen des immer extremeren Mangels an Fachkräften und Hochqualifizierten in der deutschen Wirtschaft zu einer schnellen Einigung unter den Parteien im Bundestag und Bundesrat kommt. Allerdings müssen klare Abgrenzungen im Asylbereich gewährleisten, dass es nicht zu inakzeptablen und nicht verkraftbaren Zuwanderungen in die "soziale Hängematte" kommt."

Der Mangel an Fachkräften werde immer mehr ein Haupthemmnis für die Entwicklung der deutschen Wirtschaft. Schon jetzt könne jedes zweite Unternehmen, das Fachkräfte sucht, geplante Innovationen auf Grund des Fachkräftemangels nicht durchführen. Auch wenn Zuwanderung weder den Fachkräftemangel beseitige noch die demographische Probleme der Gesellschaft löse, sei sie kurz- bis mittelfristig eine Lösung, Defizite zumindest teilweise zu kompensieren.

Trotz der rund 4 Millionen Arbeitslosen könnten immer noch über eine Million offene Stellen schwer oder gar nicht besetzt werden, darunter nicht nur mehrere hunderttausend im IT-, Telekommunikations- und E-Business-Bereich, im Bereich der Gastronomie, im Bereich der Pflegedienste und im Bereich der Elektro- und Metallindustrie. Darüber hinaus fehlen viele tausend Naturwissenschaftler und Ingenieure in den deutschen Forschungs- und Entwicklungslabors.

Angesichts dieser Fakten forderte Rogowski alle Parteien im deutschen Bundestag und Bundesrat auf, einen vernünftigen Konsens zu finden, der die Arbeitsimmigration flexibel und unbürokratisch regele.

Dabei sei auch darauf zu achten, die regionalen und bundesweiten Arbeitsverwaltungen nicht mit den neuen anspruchsvollen Aufgaben zu überfordern. Insbesondere bei kurzfristig und zeitlich begrenzt benötigten Engpassarbeitskräften sollten die Unternehmen nach dem Nachweis, drei Monate vergeblich auf dem deutschen Arbeitsmarkt gesucht zu haben, selber entscheiden können, welche dringend benötigten Fachkräfte für welchen Zeitraum sie einstellten.

Verständlicherweise greife die Sorge um sich, dass ein weiterer Zuzug von Ausländern ein Sicherheitsproblem sein könnte. Dies müsse im Zuwanderungsgesetz berücksichtigt werden. Es wäre jedoch völlig falsch, sich generell gegen die Zuwanderung von dringend gesuchten Fachkräften zu wenden. Ausländerfeindliche Ressentiments nützten nichts bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus. Auch in der Zuwanderungsfrage sei es erforderlich mit Besonnenheit, Augenmaß und Entschiedenheit zugleich zu handeln.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) Breite Str. 29 10178 Berlin Telefon: 030/20280 Telefax: 030/20282566

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