Pressemitteilung | Katholischer Krankenhausverband Deutschlands e.V. (KKVD)

Rückkehr zu Pflegepersonaluntergrenzen: Für Klinikteams eine absurde Situation

(Berlin) - Morgen, am 1. August, treten die Pflegepersonaluntergrenzen (PPUG) für Intensivstationen und in der Geriatrie wieder in Kraft. Sie waren angesichts der COVID-19-Pandemie eigentlich bis Ende des Jahres ausgesetzt, um die Kliniken zu entlasten. Aus Sicht der Katholischen Krankenhausverbands Deutschlands (kkvd) ist diese kurzfristige politische Entscheidung höchst widersprüchlich. Die Personaluntergrenzen könnten bei lokalen Ausbrüchen oder in einer zweiten Infektionswelle zur Sperrung von dringend benötigten Intensivbetten führen, so der Verband.

Ingo Morell, stellvertretender Vorsitzender des kkvd: "Derzeit drohen die zahlreichen lokalen COVID-19-Ausbrüche in eine zweite Infektionswelle zu führen. Trotzdem treten ab morgen sehr kurzfristig die Pflegepersonaluntergrenzen in Intensivstationen wieder in Kraft. Diese politische Entscheidung ist höchst widersprüchlich. Für die Intensivteams in den Kliniken führt das zu einer absurden Situation. In der aktuellen Urlaubszeit sind die Dienstpläne sowieso auf Kante genäht. Angesichts der anhaltenden Pandemie können die Klinikteams bei lokalen Ausbrüchen jederzeit erneut in den Krisenmodus gezwungen werden. Dann droht aber eine Sperrung dringend benötigter Intensivbetten, wenn die starren Vorgaben der PPUG nicht erfüllt werden. Diese Situation kann sich noch verschärfen, wenn auch Pflegekräfte infiziert und in Quarantäne sind. Dann müssen Intensivpatienten in andere Krankenhäuser verlegt werden. Dies zeigt einmal mehr, wie praxisfern die Pflegepersonaluntergrenzen sind."

Pflegepersonaluntergrenzen gelten für sogenannte "pflegesensitive" Bereiche der Krankenhäuser. Dies sind derzeit die Intensivmedizin, die Geriatrie, die Kardiologie, die Unfallchirurgie, Herzchirurgie, Neurologie, Neurologie Schlaganfalleinheit und neurologische Frührehabilitation. Ihre Anwendung wurde jedoch für die Zeit vom 1. März bis zum 31. Dezember 2020 ausgesetzt, um die Kliniken in der Pandemie zu entlasten.

"Die Pandemie ist eine Ausnahmesituation, in der flexibles Handeln gefragt ist. Unabhängig davon sind Pflegepersonaluntergrenzen nicht geeignet, die Situation der Pflegekräfte wirksam zu verbessern. Daher ist jetzt ein Kurswechsel nötig. Mit der 'Pflegepersonal-Regelung 2.0' liegt ein Instrument auf dem Tisch, das den Pflegepersonalbedarf unbürokratisch anhand des Bedarfs der Patienten und der Pflegequalität bemisst. Es wurde gemeinsam von der Deutschen Krankenhausgesellschaft, dem Deutschen Pflegerat und der Gewerkschaft verdi entwickelt und wird auch von den Fachverbänden der Pflegekräfte unterstützt. Das Bundesgesundheitsministerium muss diesen Ball nun endlich aufnehmen und den Weg für die Einführung der PPR 2.0 frei machen. Das wäre ein wichtiger Schritt für eine zukunftsfähige Pflegepersonalplanung", so Morell abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Katholischer Krankenhausverband Deutschlands e.V. (KKVD) Pressestelle Große Hamburger Str. 5, 10115 Berlin Telefon: (030) 2408368 11, Fax: (030) 2408368 22

(tr)

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