Pressemitteilung | Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) - Bundesgeschäftsstelle

Saarländisches Pflegegesetz in Kraft

(Saarbrücken) - Seit dem 30. Juli 2009 ist das Saarländische Pflegegesetz in Kraft. Dieses wird durch den Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), der bundesweit über 6.200 sowie im Saarland 102 private Pflegeeinrichtungen vertritt, grundsätzlich begrüßt: "Mit dem Saarländischen Pflegegesetz hat die saarländische Landesregierung alle Versorgungsbereiche erfasst, um hilfe-, betreuungs- oder pflegebedürftige Menschen künftig noch gezielter zu fördern", so Helmut Mersdorf, Landesgruppenvorsitzender des bpa im Saarland. Gleichzeitig aber sehe er mit Sorge, so Mersdorf weiter, dass mit dem Inkrafttreten des Gesetzes der bewohnerbezogene Aufwendungszuschuss (BAZ) für künftige Heimbewohner entfällt und dafür bei Bedarf der Sozialhilfeträger einspringen muss. Für die vor diesem Stichtag in ein Heim eingezogenen Menschen wird der BAZ beibehalten.

Mit dem Ziel, dass pflegebedürftige Menschen so lange wie möglich in der eigenen Häuslichkeit verbleiben können, sollen laut dem Gesetz vor allem drei Bereiche der Pflege ausgebaut werden: Niedrigschwellige Betreuungsangebote und ehrenamtliche Strukturen im Sinne des § 45 c-d SGB XI sowie die teilstationäre Pflege und die Kurzzeitpflege. Damit diese Ziele erreicht werden können, sieht das Gesetz eine Vielzahl von Modellmaßnahmen vor, die sowohl von den jeweiligen Landkreisen und dem Regionalverband Saarbrücken als auch dem Land finanziell gefördert werden können. Die Schwerpunkte sollen hierbei auf folgende Bereiche gelegt werden: Betreuung von Demenzkranken, Einbindung bürgerschaftlichen Engagements, Angebote zur Qualitätssicherung im Bereich der Pflege, Kooperationsvorhaben im Bereich der stationären Pflege mit anderen Leistungserbringern und Aufbau der interkulturellen Altenhilfe und -pflege.

Der Regionalverband Saarbrücken und die Landkreise sollen im Rahmen der so genannten Objektförderung, also eine Förderung der jeweiligen Einrichtungen, das Angebot an Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeplätzen stärken. "Das ist ein Schritt in die richtige Richtung", begrüßt Verena Schober, stellvertretende Vorsitzende des bpa im Saarland, den verabschiedeten Maßnahmenplan. Zusätzlich komme es darauf an, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegestützpunkte und der Krankenhaussozialdienste die pflegebedürtftigen Menschen und deren Angehörige auf das Vorhandensein, die Rolle und die Bedeutung der Kurzzeit- und Teilstationären Pflegeeinrichtungen auch hinweisen.

Insgesamt und in voller Tragweite wird das Saarländische Pflegegesetz erst nach den Landtagswahlen am 30. August zu bewerten sein. "Wir als bpa bieten zur Umsetzung unsere volle Unterstützung an", betont Mersdorf abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., Bundesgeschäftsstelle (bpa) Herbert Mauel, Geschäftsführer Friedrichstr. 148, 10117 Berlin Telefon: (030) 30878860, Telefax: (030) 30878889

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