Pressemitteilung | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)

Schadenfreiheitsrabatt: GDV gibt Entwarnung

(Berlin) - Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hält die Auswirkungen der von der Bundesregierung geplanten Abschaffung des "unabwendbaren Ereignisses" im Schadenersatzrecht für die Fälle von Kollisionen Fahrzeug gegen Fahrzeug für gering.

In der Rechtsprechung trete auch heute schon in der überwiegenden Zahl der Fälle die "Betriebsgefahr" gegenüber dem Verstoß gegen eine Verkehrsregel so weit zurück, dass die Verantwortung zu 100 Prozent zugewiesen werde. Die Versicherer erwarten, dass sich auch nach der Gesetzesänderung diese Tendenz fortsetzt. Insoweit werde also für diese Kollisionsart der Schadenfreiheitsrabatt nur in relativ wenigen zusätzlichen Fällen betroffen sein.

Anders verhalte es sich bei Unfällen mit schwächeren Verkehrsteilnehmern. Hier unterstützt der GDV ausdrücklich den Zweck des Gesetzes zu verhindern, dass beispielsweise Kinder durch den erfolgreichen Einwand des "unabwendbaren Ereignisses" nicht entschädigt werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) Friedrichstr. 191-193a 10117 Berlin Telefon: 030/20205000 Telefax: 030/20206000

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