Scheidung light ist eine Mogelpackung / Eindrucksvolle Ergebnisse einer Umfrage
(Berlin) - 71 Prozent aller Scheidungen erfolgen einvernehmlich, heißt es im Bundesministerium der Justiz. Eine repräsentative Umfrage in der Anwaltschaft hat jetzt ergeben, dass das Einvernehmen in den meisten Fällen durch ausführliche anwaltliche Beratung herbeigeführt wurde. Gefragt wurden in allen Oberlandesgerichtsbezirken Anwältinnen und Anwälte, die in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) organisiert sind, die mit mehr als 6000 Mitgliedern stärkste Arbeitsgemeinschaft des Vereins.
Das Umfrage-Ergebnis zeigt mit aller Deutlichkeit, dass die meisten Mandanten mit falschen Vorstellungen in die Erstberatung gehen, sagt Rechtsanwältin Ingeborg Rakete-Dombek, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft. Erst die anwaltliche Beratung macht sie auf wichtige Punkte aufmerksam, die sie vorher gar nicht erkannt haben und nicht erkennen konnten.
Bereits in der Erstberatung werden Fragen um den Ehegattenunterhalt, die Ehewohnung, das Vermögen oder auch die Schulden und das Steuerrecht behandelt. In der Regel dauert es dann nach bereits erfolgter Trennung sechseinhalb Monate mit weiteren Beratungsterminen, bis es zur Einleitung eines Scheidungsverfahrens kommt.
Die Umfrage hat auch ergeben, dass in etwa Dreiviertel der Fälle die Mandanten falsche Schlussfolgerungen aus ihrer persönlichen Situation ziehen. Nur etwa die Hälfte der Besserverdiener ist über Scheidungsfolgen besser informiert als die weniger Betuchten. Kinderlose Mandanten sind fast genauso schlecht informiert wie die Mandanten mit Kindern. In zwei Drittel der Fälle sind die Partner, die von einer einvernehmlichen Scheidung ausgehen, nicht gleichermaßen umfassend informiert, stehen sich also nicht auf gleicher Augenhöhe gegenüber.
Etwa die Hälfte der Klientel, die als angeblich einverständlich ins Anwaltsbüro kam, begann dann doch zu streiten. Umgekehrt einigten sich viele streitende Paare nach der anwaltlichen Beratung, und ihr Fall landete als einverständliche Scheidung vor Gericht. Die Umfrage zeigt, dass viele Scheidungswillige die Tücken, die in einer Scheidung stecken, nicht einmal ahnen, sagt Rechtsanwältin Rakete-Dombek. Der Anwaltszwang ist zum Schutz der Mandanten da, vor allem der wirtschaftlich schwächer gestellten und der schlechter informierten.
Nach den Plänen des Bundesjustizministeriums soll der Anwaltszwang im vereinfachten Scheidungsverfahren wegfallen. Scheidungswillige Ehegatten ohne gemeinsame Kinder sollen eine entsprechende Erklärung vom Notar beurkunden lassen, wenn sie sich ebenfalls in notarieller Form über den Ehegattenunterhalt sowie formfrei über Hausrat und Ehewohnung geeinigt haben. Die Ehegatten brauchen sich dann im nachfolgenden gerichtlichen Verfahren nicht durch einen Anwalt vertreten zu lassen.
Dass der Notar jedoch gar nicht parteiisch beraten darf, wird nicht erwähnt. Die Einvernehmlichkeit wird bei diesem Modell schlicht vorausgesetzt. Rakete-Dombek: Ein Einvernehmen ohne ausreichende Kenntnis der eigenen Situation ist keine. Die vereinfachte Scheidung ist daher eine Mogelpackung. Nach der Scheidung, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, kommt das böse Erwachen.
Unter Fachleuten ist lange bekannt, dass in vielen Fällen die Paare über wichtige Scheidungsfolgen erst durch fachgerechte anwaltliche Beratung informiert wurden. Vor allem Familienrichter haben immer wieder betont, wie wichtig die Vorarbeit der Familienrechtsanwältinnen und anwälte für sie ist, bevor eine Ehe geschieden wird. Die Umfrage der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV hat dieses Wissen auf eindrucksvolle Weise belegt.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
Swen Walentowski, Pressesprecher
Littenstr. 11, 10179 Berlin
Telefon: (030) 7261520, Telefax: (030) 726152190
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