Pressemitteilung | Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V (BDZV)

Schritt zurück beim geplanten Urhebervertragsgesetz

(Berlin) - Als weitere Verschärfung der Konfrontation hat der Präsident des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Helmut Heinen, heute in Berlin die neuen "Formulierungshilfen" des Bundesjustizministeriums zum Entwurf des geplanten Urhebervertragsgesetzes bezeichnet. Habe bisher in zahlreichen Gesprächen zwischen Verwertern, Urhebern und der Bundesjustizministerin immerhin Einigkeit darüber erzielt werden können, wann eine "angemessene Vergütung" eintrete (§ 32), so sei dieser Punkt nun wieder völlig offen. Erneut herrsche damit für die Verlage erhebliche Rechtsunsicherheit. Dies sei umso unverständlicher, kritisierte Heinen, als Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin bereits am 19. November 2001 im "Börsenblatt des Deutschen Buchhandels" damals als verbindlich angekündigte Formulierungen präsentiert habe.

Offensichtlich hätten, beklagte der BDZV-Präsident, getroffene Verabredungen für diese Regierung keinen Wert. Moniert wird ferner, dass nach den neugefassten Formulierungshilfen abstrakte Honorartabellen auch für den möglichen Fall eines künftigen Bestsellers erstellt werden sollen. Hier walte die Besessenheit eines Ministeriums, das alles und jedes bis ins kleinste im Voraus regeln wolle und damit Innovationsanstrengungen und risikobehaftetes wirtschaftliches Handeln schon im Keim ersticke.

Im Übrigen halte, kritisierte Heinen, das Ministerium trotz des massiven Protests der gesamten Kommunikationswirtschaft unbeirrt an seinem Regelungsvorschlag fest, letztlich im Weg der Zwangsschlichtung Tarife für einzelne Unternehmen festzulegen (§ 36). Die Planungssicherheit der Verlage werde gefährdet, wenn das Gesetz in der vorliegenden Form beschlossen werden sollte.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV) Markgrafenstr. 15 10969 Berlin Telefon: 030/7262980 Telefax: 030/726298299

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