Pressemitteilung | Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) - Hauptstadtbüro

Schwarzgeld und Schwarzarbeit im Gastgewerbe / Rosenberger: "Minijobs fördern Schwarzarbeit"

(Berlin) - Die These, dass ein gesetzlicher Mindestlohn Schwarzarbeit attraktiver mache, hat Michaela Rosenberger, Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), scharf zurückgewiesen. Völlig unbewiesen werde versucht, einen allgemeinen Mindestlohn zu diskreditieren. Dringend notwendig sei die Reform der geringfügigen Beschäftigung als eigentlicher Motor von Schwarzarbeit.

"Schwarzarbeit im Gastgewerbe, insbesondere in Gaststätten, ist seit vielen Jahren ein bekanntes Problem, das milliardenschwere Ausfälle bei Steuern und Sozialabgaben verursacht. Leicht gemacht wird die Schwarzarbeit insbesondere durch die Möglichkeit der geringfügigen Beschäftigung. Jeder zweite Beschäftigte im Gastgewerbe - 850.000 Minijobber, vor allem Frauen - arbeitet heute schon nicht mehr in einem Normalarbeitsverhältnis. Tendenz steigend.

Deshalb ist die Forderung, Minijobs von einem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro auszunehmen, geradezu zynisch. Ein Rechtsstaat darf sich nicht durch drohendes illegales oder kriminelles Verhalten davon abhalten lassen, seine Bürgerinnen und Bürger vor Dumpinglöhnen zu schützen."

Um Schwarzarbeit zu bekämpfen, seien mehr und wirksamere Kontrollen sowie viel härtere Strafen für die Arbeitgeber notwendig. "Sie sind es, die Schwarzgeld erst einmal 'erarbeiten', das sie illegal an die Beschäftigten zahlen." Derzeitig könnten Schwarzarbeit und Schwarzgeld bei Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) leicht verschleiert werden: Ein Minijob werde angemeldet, gearbeitet werde wesentlich mehr: Jeder Betrag höher als 450 Euro gehe cash auf die Hand, also schwarz.

"Deshalb müssen vor allem die Minijobs dringend reformiert, sprich abgeschafft werden. Notwendig ist die Sozialversicherungspflicht von der ersten Stunde an. Derzeit werden Minijobber geködert mit der Aussicht, keine Steuern und Abgaben zu zahlen, und verharren in der Niedriglohnfalle ohne Aussicht auf reguläre Beschäftigung. Bei der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns dürfen Minijobs keinesfalls ausgenommen werden", forderte Rosenberger.

Quelle und Kontaktadresse:
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Hauptstadtbüro Dr. Karin Vladimirov, Pressesprecherin Luisenstr. 38, 10117 Berlin Telefon: (030) 288849693, Fax: (030) 288849699

(cl)

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