Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Sicherheitszuschläge: Deutsche Lufthansa abgemahnt

(Berlin) - Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Deutsche Lufthansa AG abgemahnt und aufgefordert, den im Zuge verstärkter Sicherheitsmaßnahmen erhobenen Sicherheitszuschlag nicht als „TAX“ und somit als Gebühr zu kennzeichnen. Aus Sicht des vzbv widerspricht diese Kennzeichnung den Grundsätzen von Preisklarheit und Preiswahrheit und trägt zur Irreführung der Verbraucher bei.

„Beim Kunden wird der Eindruck erweckt, bei dem Zuschlag handele es sich um eine unvermeidbare behördliche Abgabe und nicht um eine Leistung der Fluggesellschaft, vergleichbar mit dem Service an Bord“, so Prof. Dr. Edda Müller, Vorstand des vzbv.

Drastische Erhöhungen der Versicherungsprämien, spärlich besetzte Maschinen, höhere Kosten für die Sicherheit - seit den Ereignissen am 11.September haben viele Fluggesellschaften, u.a. die Deutsche Lufthansa, ihre Flugpreise um einen so genannten Sicherheitszuschlag erhöht. Dieser Zuschlag wird, wie im Fall Lufthansa, auf den Flugtickets als eine von drei verschlüsselten „TAX“-Positionen neben den staatlichen Gebühren genannt.

Dadurch ist der erhobene Sicherheitszuschlag kaum von den bereits seit Jahren erhobenen Sicherheitsgebühren zu unterscheiden, die den Fluggesellschaften von den Innenministerien für Sicherheitsüberprüfungen von Gepäck und Passagieren durch die öffentliche Hand in Rechnung gestellt werden.

„Grundsätzlich ist es natürlich begrüßenswert, wenn für den Passagier zusätzliche Maßnahmen zu seiner Sicherheit erbracht werden“, so Edda Müller. Die diesbezüglich anfallenden Kosten dürfen jedoch nicht allein auf die Verbraucher abgewälzt werden - zumal der Kunde bei den pauschalierten Zuschlägen seinen tatsächlichen Beitrag, und damit auch die Berechtigung des Zuschlags, nicht nachvollziehen kann. So ist nicht auszuschließen, dass sich auch andere Kalkulationen der krisengeschüttelten Branche hinter diesem Zuschlag verbergen.

Insbesondere dürfe nicht der Eindruck erweckt werden, als handele es sich bei dem Zuschlag um fixe staatliche Gebühren. Dadurch würden viele Fluggäste von einem Kostenvergleich abgehalten. Da jedoch die Sicherheitszuschläge je nach Fluggesellschaft deutlich unterschiedlich ausfallen, sei ein Preisvergleich durchaus angebracht, so der vzbv.

Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Markgrafenstraße 66 10969 Berlin Telefon: 030/258000 Telefax: 030/2580018

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