Pressemitteilung | Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. (SkF)

SkF Delegiertenversammlung fordert frauengerechten Strafvollzug

(Dortmund) - Zum Abschluss seiner diesjährigen Bundesdelegiertenversammlung beschloss der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) sozialpolitische Forderungen für den Strafvollzug von Frauen, besonders von Schwangeren und Müttern. Seit über 100 Jahren begleitet und unterstützt der SkF straffällig gewordene Frauen und Angehörige von Inhaftierten. Für Frauen im Strafvollzug fehlen geeignete Rahmenbedingungen. Der Frauenwohlfahrtsverband fordert daher u. a. die medizinische Versorgung auf Wunsch auch bei weiblichen Ärzten, besonders bei Gynäkologinnen, zu ermöglichen und für Schwangere den Zugang zu Hebammen zu verbessern.

Der SkF drängt ferner auf die Umsetzung der Empfehlung der EU, die psychologische Unterstützung weiblicher Inhaftierter auszubauen. Zudem müssen Bildungsund Ausbildungsmöglichkeiten für Frauen in Haft konzipiert werden, die auch bei kurzer Haftdauer den beruflichen (Wieder-)einstieg erleichtern oder die nach der Haft weiter geführt werden können.

Die Straffälligenhilfe freier Träger, wie des SkF, bietet eine verlässliche und umfassende Unterstützung. Pädagogische Fachkräfte und Ehrenamtliche betreuen während der Haft und bieten Hilfen beim Übergang in das Leben nach der Haft an, beim Wiedereinfinden in die Familie, bei der Wohnungssuche und der Arbeitssuche. Dies sind wichtige Bausteine gelingender Resozialisierung. In der sensiblen Phase nach der Haft, die das besonders hohe Risiko des Rückfalls birgt, ist der SkF eine verlässliche Stütze. Die Straffälligenhilfe freier Träger muss daher aus Sicht des Frauenfachverbandes als feste dritte Säule im Strafvollzug implementiert werden.

Über die Straffälligenhilfe, die sich den Inhaftierten widmet hinaus, bietet der SkF Hilfen für Kinder und Familien von Inhaftierten. Es gibt etwa 100.000 Kinder und Jugendliche, deren Eltern oder Elternteile in Haft sind. Nach der Inhaftierung eines Familienangehörigen, vor allem der Mutter, entstehen oft sozial und wirtschaftlich schwierige Situationen, die von Scham und Verunsicherungen geprägt sind. Der SkF begleitet beispielsweise Kinder bei Besuchen in der JVA oder hilft Partnerinnen von Inhaftierten, mit dieser Situation umzugehen. Angehörige zu unterstützen bedeutet, akut Hilfe zu leisten und hat zugleich eine wichtige präventive Funktion. Daher fordert der SkF, diese Hilfen für Angehörige als eigenständigen Arbeitsbereich anzuerkennen. Der SkF macht auch auf die indirekten Auswirkungen des Strafvollzugs für Kinder und Familien aufmerksam und setzt sich zudem dafür ein, Maßnahmen der Haftvermeidung für Schwangere und Frauen noch intensiver zu bedenken.

Quelle und Kontaktadresse:
Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. Pressestelle Agnes-Neuhaus-Str. 5, 44135 Dortmund Telefon: (0231) 5570260, Fax: (0231) 55702660

(sy)

NEWS TEILEN: