Pressemitteilung | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)

Sofortrente - Private Vorsorge gegen Einmalzahlung

(Berlin) - Wer Geld gespart hat oder durch eine Erbschaft, Gewinn oder Lebensversicherung zu Geld gekommen ist, kann alles auf einmal ausgeben - oder in die eigene Zukunft investieren. Eine Möglichkeit: Die Sofortrente. Die Sofortrente vereint die private Altersvorsorge mit attraktiven Steuervorteilen und der zusätzlichen Sicherheit für Angehörige.

Bei der Sofortrente handelt es sich um eine Form der privaten Rentenversicherung, bei der die eingezahlte Summe sofort als regelmäßige Rente an den Kunden wieder ausgezahlt wird - und das zuzüglich der Überschussanteile. Ein weiterer Vorteil: Die lebenslange Rentenzahlung ist auch dann garantiert, wenn die Summe der Auszahlungen die Einzahlung deutlich übersteigt.

Die Sofortrente ist aber nicht nur sicher, sondern auch steuerlich attraktiv: Empfehlenswert ist sie beispielsweise, wenn zusätzlich zur gesetzlichen Rente regelmäßiges Einkommen benötigt wird, um Fixkosten wie Miete oder Heizung abzudecken. Sie ist aber auch etwas für Menschen, die sich nicht mehr groß ums Geldanlegen kümmern wollen. Eine interessante Auszahl-Variante ist die volldynamische Auszahlung. Zwar fällt sie anfangs niedriger aus, steigert sich aber mit den Jahren, und eine einmal erreichte Rentenhöhe kann später nicht verringert werden.

Steuervorteil

Neben der Sicherheit gehört auch die steuerliche Behandlung zu den Vorteilen der Sofortrente. Denn der Fiskus greift nur auf den geringen Ertragsanteil zu. Dieser ist abhängig vom Alter bei Beginn der Auszahlung. Ist der Versicherte 65, werden lediglich 18 Prozent der Jahresrente mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Dieser Satz liegt im Rentenalter meist niedriger als im Erwerbsleben - somit sind oftmals gar keine Steuern zu entrichten. Beginnt die Auszahlung mit 67, werden 17 Prozent der Jahresrente besteuert.

Da eine Sofortrente lebenslang gezahlt wird, hat viel davon, wer lange lebt. Mit dem Tod des Versicherten versiegt grundsätzlich auch der monatliche Geldfluss. Sollen Partner oder Angehörige weiterhin bedacht werden, müsste im Vertrag ein Hinterbliebenenschutz vereinbart werden. Das kann z.B. durch eine Rentengarantiezeit erreicht werden. Die Rente fällt dann zwar geringer aus, wird aber auch nach dem Tod des Versicherungsnehmers bis zu dem vereinbarten Datum gezahlt. Mit einer Hinterbliebenenrente kann erreicht werden, dass der Partner oder die Partnerin ebenfalls lebenslang versorgt wird.

Quelle und Kontaktadresse:
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) Pressestelle Wilhelmstr. 43 / 43 G, 10117 Berlin Telefon: (030) 20205000, Fax: (030) 20206000

(cl)

NEWS TEILEN: