Pressemitteilung | Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD) - Landesverband Nordrhein-Westfalen

Sozialgerichte müssen eigenständig bleiben

(Düsseldorf) - Mit großer Sorge hat der Sozialverband Deutschland, Landesverband NRW, wahrgenommen, dass die Landesregierung im Bundesrat und in der Föderalismuskommission II Bestrebungen für eine Zusammenlegung der Sozial- und Verwaltungsgerichte unterstützt. Denn dies könnte die Qualität der Rechtssprechung erheblich gefährden. Der SoVD appelliert deshalb gemeinsam mit Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbänden und anderen sozialen Organisationen an die Landesregierung, von den Plänen für eine Gerichtsfusion Abstand zu nehmen und sich für eine starke, unabhängige Sozialgerichtsbarkeit einzusetzen.

„Die Ursache für die Klageflut an den Sozialgerichten ist vorrangig die Hartz IV-Gesetzgebung und deren praktische Umsetzung. Allein in NRW ist die Zahl der Verfahren in den vergangenen fünf Jahren um ein Drittel auf über 82.000 Rechtsbehelfe angestiegen. Jeder zweite Hartz IV-Bescheid weist Mängel auf. Für Millionen von Menschen, die oftmals von existenzieller Not bedroht sind, ist durch die Hartz IV-Reform eine große Rechtsunsicherheit entstanden. Jeder zweite Betroffene kann seine berechtigten Ansprüche nur auf dem Rechtswege durchsetzen. Dafür brauchen wir Sozialrichter mit hoher Sachkompetenz“, heißt es in der gemeinsamen Erklärung.

Die zwölf unterzeichnenden Organisationen befürchten, dass durch eine Gerichtsfusion die Spezialisierung und damit die Fachkompetenz der Richter nicht mehr aufrechterhalten werden könnte. Die Qualität der Rechtssprechung würde dadurch beeinträchtigt. Von der Rechtssprechung der Sozialgerichte sind über 90 Prozent der Bevölkerung als Versicherte berührt.

Quelle und Kontaktadresse:
Sozialverband Deutschland e.V. Landesverband Nordrhein-Westfalen (SoVD) Michaela Gehms, Pressesprecherin Erkrather Str. 343, 40231 Düsseldorf Telefon: (0211) 38603-0, Telefax: (0211) 382175

(el)

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