Pressemitteilung | DPtV e.V. - Deutsche PsychotherapeutenVereinigung
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Sparen an Psychotherapie kostet am Ende mehr

(Berlin) - „Die geplanten Regelungen treffen die psychotherapeutische Versorgung ins Mark und begrenzen die Behandlungsmöglichkeiten psychisch erkrankter Menschen. Denn behandlungsbedürftige psychische Erkrankungen nehmen seit Jahren deutlich zu, während psychotherapeutische Leistungen zeitgebunden und nicht beliebig ausweitbar sind. Eine Deckelung der Vergütung führt daher zwangsläufig zu einer Begrenzung der Behandlungskapazitäten“, kritisieren Dr. Enno Maaß und Dr. Christina Jochim, Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV).

Doppelstruktur ohne Mehrwert
„Das Vorhaben, die bisher extrabudgetären Leistungen mit einheitlichen Begrenzungsmechanismen zu versehen, stellt eine undifferenzierte Verteilung von Einsparungen nach dem Gießkannenprinzip dar”, konstatiert Jochim. Die geplante Begrenzung psychotherapeutischer Leistungen ist nicht nur gesundheitspolitisch problematisch, sondern auch volkswirtschaftlich kurzsichtig. Studien zeigen, dass jeder Euro, der in ambulante Psychotherapie investiert wird, einen gesamtgesellschaftlichen Nutzen von zwei bis vier Euro erzeugt, unter anderem durch vermiedene Krankenhausaufenthalte oder reduzierte Arbeitsausfälle.

Kurzzeittherapie: Rolle rückwärts bei einem Erfolgsmodell
Nach dem Gesetzentwurf sollen die Zuschläge für die Kurzzeittherapie gestrichen werden und auch zukünftig nicht mehr möglich sein. „Dies ist ein absolut unzulässiger Eingriff in die Selbstverwaltung und schwächt nachhaltig ein Instrument, das Versorgung schnell, wirksam und effizient umsetzt“, sagt Maaß. „Wer an Anreizen für kurze Therapiedauern und den damit einhergehenden zusätzlichen Arbeitsaufwand spart, der zahlt am Ende drauf. Zudem ermöglichen diese kompakten und versorgungseffizienten Leistungen der Kurzzeittherapie höhere Aufnahmekapazitäten in den Psychotherapiepraxen, die wir dringend benötigen“, betont Maaß.

Fehlannahmen mit katastrophalen Folgen für die Versorgung verhindern
Die „Finanzkommission Gesundheit“ selbst hat die beiden Empfehlungen zur ambulanten Psychotherapie als Einsparungen „mit unsicheren oder potenziell negativen Auswirkungen auf die Qualität der Versorgung, Zugang oder Verteilungsgerechtigkeit“ eingeordnet. Diese Einschätzung teilen wir und fordern den vollständigen Erhalt der extrabudgetären Vergütung psychotherapeutischer Leistungen und die Beibehaltung der Zuschläge für Kurzzeittherapien. „Wer an der ambulanten Psychotherapie spart, spart an der falschen Stelle. Schon heute bestehen massive Engpässe insbesondere bei Kindern und Jugendlichen sowie in ländlichen und strukturschwachen Regionen. Weitere Eingriffe in die finanzielle Situation der Praxen machen die Niederlassung in eigener Praxis unattraktiv, erschweren die Weiterbildung von Psychotherapeut*innen und reduzieren das ambulante Behandlungsangebot. Die Folgen tragen am Ende die Patient*innen und die Gesellschaft insgesamt mit hohen AU-Zeiten, vermehrten Frühberentungen und hohen gesundheitlichen Kosten“, so das Fazit von Jochim und Maaß.

DPtV-Stellungnahme: https://t1p.de/6lszv

Referentenentwurf „Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung“: https://t1p.de/0e6u7

Quelle und Kontaktadresse:
DPtV e.V. - Deutsche PsychotherapeutenVereinigung, Hans Stromsdörfer, Pressesprecher(in), Am Karlsbad 15, 10785 Berlin, Telefon: 030 235009-0

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