Sparkassen für Mittelstand unverzichtbar
(Berlin) - Anlässlich der aktuellen Kritik der Europäischen Bankenvereinigung an dem deutschen System öffentlich-rechtlicher Kreditinstitute wies der Deutsche Städte- und Gemeindebund am 26. Juli in Berlin auf die erhebliche Bedeutung der Sparkassen für den Mittelstand hin. Die kommunalen Sparkassen seien für ein breites Angebot von Finanzdienstleistungen vor Ort und eine umfängliche Mittelstandsförderung unerlässlich. Das dichtmaschige Filialnetz der 600 deutschen Sparkassen mit ihren 19.000 Zweigstellen stelle insbesondere die Versorgung mit Finanzdienstleistungen im ländlichen Raum sicher. Sparkassen förderten Existenzgründungen und stünden den mittelständischen Unternehmen vor Ort als Partner zur Seite. Rund 75 % aller mittelständischen Unternehmen und Handwerksbetriebe unterhielten eine Kontoverbindung bei einer Sparkasse; rund 50 % der Existenzgründungen würden von Sparkassen begleitet; über 60 % der Handwerkskredite würden von den Sparkassen gewährt. "Sparkassen sind für den Mittelstand schlicht unverzichtbar", sagte Helmut Dedy, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes.
Auch inhaltlich sei die Kritik der Europäischen Bankenvereinigung nicht nachvollziehbar. Die Privatbanken kritisieren insbesondere die Gewährträgerhaftung und die Anstaltslast der Kommunen für ihre Sparkassen. Diese gewachsenen Strukturen aber seien mit dem europäischen Beihilfe- und Kartellrecht vereinbar, so Dedy. Weil Sparkassen regelmäßig regional tätig seien, berühre ihre Geschäftstätigkeit die europäische Ebene überhaupt nicht. Es dränge sich zunehmend der Eindruck auf, als gehe es den privaten Banken mit ihrer Beschwerde nicht um die Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen, sondern um eine Verringerung des bestehenden Wettbewerbs mit den erfolgreichen öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten.
Der Spitzenverband bedauerte, dass der Weg einer politischen Lösung in der Auseinandersetzung um Anstaltslast und Gewährträgerhaftung durch den Abbruch der Verhandlungen mit der Kommission vorerst verbaut sei. In diesen Gesprächen war bisher schon angeklungen, dass die Europäische Kommission eine Anwendung der europäischen Regelungen auf die regional tätigen Sparkassen als nicht gegeben ansieht. "Diese Auffassung muss die Kommission auch bei ihrer Entscheidung über die Beschwerde der Europäischen Bankenvereinigung vertreten" sagte Dedy. Andernfalls müsse zur Absicherung des bestehenden öffentlich-rechtlichen Sparkassensystems in Deutschland entsprechend dem Vorschlag der Ministerpräsidenten eine entsprechende Änderung des EG-Vertrages durch die Bundesregierung initiiert werden.
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