Pressemitteilung | VIK - Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V.

Spitzenausgleich im neuen Bundeshaushalt nicht enthalten - neue Belastung für den Wirtschaftsstandort

(Berlin) - Der VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. kritisiert den Wegfall des sogenannten Spitzenausgleichs im Haushaltsentwurf 2024: "Das ist ein weiterer schwerer Schlag für den Industriestandort Deutschland und schädigt abermals unsere internationale Wettbewerbsfähigkeit", so VIK-Hauptgeschäftsführer Christian Seyfert.

Die energieintensive Industrie befindet sich zurzeit ohnehin in einer sehr ernsten Lage. Aufgrund der im internationalen Vergleich extrem gestiegenen Stromkosten wird bereits an vielen Stellen die Produktion heruntergefahren. Dauerhafte Schließungen von Standorten kündigen sich an. Statt in Deutschland werden Investitionen an ausländischen Standorten mit besseren Wettbewerbsbedingungen angekündigt. Zugleich befindet sich Deutschland mitten in einer möglicherweise länger andauernden Rezession. Die Produktionskosten steigen, die Zinsen steigen und die Nachfrage sinkt. "Statt den ins Schlingern geratenen Wirtschaftsstandort Deutschland zu stabilisieren, kündigt die Bundesregierung hier überraschend eine neue Belastung an. Das ist gefährlich", so Christian Seyfert.

Der Spitzenausgleich ist eine der wichtigsten Entlastungsmaßnahmen für den industriellen Stromverbrauch. Die Maßnahme wurde in den vergangenen Jahren aufgrund ihrer entlastenden Wirkung auf die Strompreise immer wieder verlängert, zuletzt bis Ende 2023. Der VIK fordert nun eine weitere Verlängerung um ein Jahr: "In der Energiepreiskrise ist eine weitere Bürde gerade für die energieintensiven Industrien das völlig falsche Signal. Die Krise wird auch nächstes Jahr noch nicht vorüber sein. Um Planungssicherheit zu gewährleisten und die Unternehmen im internationalen Wettbewerb nicht weiter auszubremsen, ist Unterstützung dringend erforderlich", so VIK-Hauptgeschäftsführer Seyfert.

Konkret wird durch den Spitzenausgleich die Stromsteuer nach § 10 Abs. 1 StromStG auf Antrag erlassen, erstattet oder vergütet, wenn Strom durch Unternehmen des Produzierenden Gewerbes zu betrieblichen Zwecken entnommen wird. Diese Entlastung ist in Anbetracht der enormen Strompreissteigerungen in den vergangenen Jahren immer noch gering - steuert aber dennoch wirkungsvoll in die richtige Richtung. So der Spitzenausgleich daher gerade in der aktuellen Lage eine wichtige Entlastung dar. Seine Streichung wäre in hohem Maße gefährlich für die Entwicklung des Industriestandortes.

VIK-Hauptgeschäftsführer Christian Seyfert: "Das Steuerniveau auf Energie und Strom in Deutschland ist im europäischen Vergleich heute schon mit am höchsten. Jede weitere Belastung gefährdet nicht nur den Standort, sie unterminiert auch die eigentlich gewollte industrielle Transformation zur Klimaneutralität. Ohne endlich wirksame Entlastung geraten wir immer weiter in eine Situation, in der wettbewerbsfähiges Wirtschaften für energieintensive Industrien hier unmöglich wird. Dann findet die Transformation statt, aber nicht in Deutschland."

Quelle und Kontaktadresse:
VIK - Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. Alexander Ranft, Bereichsleiter Kommunikation Leipziger Platz 10, 10117 Berlin Telefon: (030) 2124920, Fax: (030) 21249230

(jg)

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