Pressemitteilung | Deutscher Reiseverband e.V. (DRV)

Spitzengespräch zum vierten Einsatzgebiet der Reiseverkehrskaufleute

(Berlin) – Vizepräsident Hans Doldi (DER-Reisebüro Hamm) vom Deutschen Reisebüro und Reiseveranstalter Verband und die zuständige DRV-Referentin Eleonore Gutmacher sind am 07.06. im Berliner Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) auf Einladung von Ministerialdirektor Dr. Friedrich Homann, Leiter der Abteilung Mittelstandspolitik, zu einem Gespräch zusammengetroffen. Mit Vertretern des Deutschen Industrie- und Handelstags (DIHT) wurden Fragen der Berufsausbildung und die Umsetzung der neuen Prüfungsordnung für Reiseverkehrskaufleute erörtert.

Gegenüber DIHT-Hauptgeschäftsführer Dr. Franz Schoser und Gerd Woortmann, der bei der Spitzenorganisation der Industrie- und Handelskammern (IHKen) den Bereich Berufliche Bildung und Bildungspolitik leitet, den Ministerialräten Dr. Helmut Krüger und Friedrich Fehling sowie Regierungsdirektorin Beatrix Strauch vom BMWi kritisierte Hans Doldi, dass bislang nur sehr wenige IHKen das vierte Einsatzgebiet bei den praktischen Prüfungen realisiert haben. Allerdings lobte der DRV-Vize den DIHT, der seine Mitglieder auf diese Möglichkeit hingewiesen hat. Danach können angehende Reiseverkehrskaufleute der Fachrichtung Touristik die drei Einsatzgebiete – in Abhängigkeit vom Ausbildungsbetrieb – auch miteinander kombinieren. Ganz überwiegend würden dabei Reisevermittlung Touristik und Reisevermittlung Beförderung, oder aber Reisevermittlung Touristik und Reiseveranstaltung kombiniert, berichtete der Bildungsexperte des DRV.

Es wurde Einigkeit erzielt, dass der DIHT das Formblatt der IHKen für Prüfungsanmeldungen durch Ausbildungsbetriebe dahingehend modifiziert, dass beispielsweise das Kombinations-Einsatzgebiet standardmäßig zur Auswahl gestellt wird.

Angesichts der Mehrbelastung der Prüfungsausschüsse durch das modernisierte Berufsbild der Reiseverkehrskaufleute – speziell auch mit dem Entwickeln kombinierter Prüfungsaufgaben im vierten Einsatzgebiet – hat der DIHT den Vorschlag aufgegriffen, unterstützt vom DRV eine Muster-Broschüre mit Fragen zur praktischen Prüfung zu erstellen. Ursprünglich hatte der Reiseunternehmerverband angeboten, einen Fragen-Pool zu sämtlichen praktischen Prüfungsgebieten aufzubauen.

Der DRV-Vorstoß, in IHK-Prüfungszeugnissen für Reiseverkehrskaufleute nicht nur die Fachrichtung, sondern auch das bzw. die Einsatzgebiete zu vermerken, sollte der Verwechslungsgefahr von „Fachrichtung Touristik“ und „Reisevermittlung Touristik“ entgegenwirken. DRV-Vizepräsident Doldi monierte, dass etwas geprüft, aber im Zeugnis nicht testiert wird. Der DIHT mochte sich dem allerdings nicht anschließen, da derlei in der Prüfungsordnung nicht vorgesehen sei, auf eine Sonderlösung für die Reisebranche hinauslaufen würde und Einsatzgebiete ja im betrieblichen Zeugnis vermerkt werden könnten. Als Lösungsweg wurde vereinbart, den Titel „Fachrichtung Touristik“ zur Diskussion zu stellen und dem DRV Gelegenheit für einen Umbennungsvorschlag zu geben, um die Verwechslungsgefahr zu bannen. Hilfsweise wird erwogen, dass Auszubildende bei der prüfenden IHK eine Zeugnisanlage mit Hinweis auf das/die geprüfte(n) Einsatzgebiet(e) anfordern können.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Reisebüro und Reiseveranstalter Verband e.V. (DRV) Albrechtstraße 9-10 10117 Berlin Telefon: 030/284060 Telefax: 030/2840633

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