Statement des DAV-Präsidenten, Rechtsanwalt Hartmut Kilger, zur Kritik des Bundestagsvizepräsidenten Wolfgang Thierse an einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin
(Berlin) - "Das Landesarbeitsgericht Berlin hat kürzlich die in den Medien umstrittene Kündigung einer Kassiererin wegen der Unterschlagung von 1,30 Euro endgültig bestätigt. Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) sprach daraufhin von einem "barbarischen Urteil von asozialer Qualität. (...) Das Gericht hätte durchaus anders entscheiden können."
Selbstverständlich kann jedermann gerichtliche Urteile auch kritisch kommentieren. Dieses Recht steht auch einem Bundestagsvizepräsidenten zu. Auch scharfe Äußerungen stellen die Unabhängigkeit der Gerichte nicht in Frage. Personen des öffentlichen Lebens sollten sich allerdings um eine sachgerechte Bewertung bemühen.
Unterschlagung ist zweifellos keine Nichtigkeit. Es ist durchaus sachgerecht, zwischen dem Wert der Sache und dem Vertrauensbruch zu unterscheiden. Dass sich das Gericht davon hat leiten lassen, kann nicht beanstandet werden, auch wenn es durchaus richtig ist, dass das Gericht hätte anders entscheiden können. Dieses Urteil als "barbarisches Urteil" zu bezeichnen ist nicht gerechtfertigt und auch nicht sachgerecht.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
Swen Walentowski, Pressesprecher
Littenstr. 11, 10179 Berlin
Telefon: (030) 7261520, Telefax: (030) 726152190
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