Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Statement von vzbv-Vorständin Ramona Pop zur KI-Regulierung: "Die Bundesregierung sollte dem AI Act im Rat zustimmen."

(Berlin) - Der Artificial Intelligent Act (AI Act) soll auf EU-Ebene einen Rechtsrahmen für künstliche Intelligenz schaffen. Er soll Regeln und Qualitätsvorgaben für Anbieter von KI-Systemen definieren. Die Trilog-Verhandlungen zum AI Act sind abgeschlossen. Diese Woche will sich die Bundesregierung zum AI Act positionieren.

Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), kommentiert:

"Die vorliegende Einigung zum europäischen AI Act enthält Kompromisse, die alle Seiten eingehen mussten. Der finale Entwurf ist einem Scheitern des AI Acts bei weitem vorzuziehen. Der AI Act stellt eine Verbesserung für Verbraucher:innen dar, etwa bei den Betroffenenrechten. Die Bundesregierung sollte dem AI Act daher im Rat zustimmen.

Die Bundesregierung und die Europäische Union können hier ein starkes Zeichen setzen, auch für den europäischen Regelungsanspruch. Der AI Act kann die Akzeptanz und das Vertrauen der Verbraucher:innen in die Technologie stärken."

Hintergrund:

Am 28. Januar erscheint ein offener Brief, in dem ein Vielzahl Unterstützer aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft die Bundesregierung auffordern im Rat mit "Ja" zu stimmen. Der vzbv ist Erstunterzeichner. Zum offenen Brief: Offener Brief an die Deutsche Bundesregierung: Stimmen Sie für den AI Act!

Quelle und Kontaktadresse:
(vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Ramona Pop, geschäftsführende Vorständin Rudi-Dutschke-Str. 17, 10969 Berlin Telefon: (030) 258000, Fax: (030) 25800218

(jg)

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