Steigende Personalkosten müssen auch im ambulanten Bereich aufgefangen werden
(Duisburg) - In einem vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegten Gesetzesentwurf zur Reform der Krankenhausfinanzierung ist vorgesehen, dass die Gesetzlichen Krankenkassen die steigenden Personalkosten im Krankenhaus übernehmen sollen. Bisher ist nicht bekannt geworden, dass eine gleichartige Regelung für den ambulanten Bereich zur Entlastung der niedergelassenen Ärzte geplant ist.
Sollte dieser Gesetzesentwurf jedoch den Einstieg dafür bedeuten, dass generell also auch im ambulanten Bereich steigende Kosten durch entsprechende Honoraranpassungen seitens der Gesetzlichen Krankenkassen aufgefangen werden sollen, so begrüßt dies der NAV-Virchow-Bund, Landesgruppe Nordrhein, ausdrücklich. Eine langjährige berechtigte Forderung der niedergelassenen Ärzteschaft wäre damit endlich erfüllt.
Die Bundesgesundheitsministerin wird daher mit Nachdruck aufgefordert, entsprechende gesetzliche Regelungen für die niedergelassenen Ärzte durch ihr Ministerium auszuarbeiten und den Bundestag beschließen zu lassen.
Quelle und Kontaktadresse:
NAV-Virchow-Bund Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands, Bundesgeschäftsstelle Berlin
Klaus Greppmeir, Hauptgeschäftsführer
Chausseestr. 119b, 10115 Berlin
Telefon: (030) 2887740, Telefax: (030) 28877413
(el)