Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand

Steuerblockade ist ein „unfreundlicher Akt gegenüber Arbeitnehmern“

(Berlin) - Als einen „unfreundlichen Akt gegenüber Arbeitnehmern und die Herbeiführung eines Verlustgeschäftes für Unternehmer“ hat DGB-Vorstandsmitglied Heinz Putzhammer die Blockadehaltung der CDU/CSU gegen die Steuerreform im Vermittlungsausschuss bezeichnet. Putzhammer am 8. Juli in Berlin: „Wenn die Union bei dieser Blockade bleibt, gefährdet sie den weiteren Konjunkturaufschwung. Alleine für das nächste Jahr würde die Wachstumsrate um einem halben Prozentpunkt sinken: Das entspricht einem Verlust 180.000 Beschäftigungsverhältnissen.“

Gleich im kommenden Jahr würden die Privathaushalte und dabei an aller erster Stelle Arbeitnehmerhaushalte eine Kaufkrafteinbuße von 30 Milliarden DM erleiden. In ähnlicher Größenordnung liege der Kaufkraftverlust zusammengenommen in den Jahren 2003 und 2004 erklärte Heinz Putzhammer.

Jedermann wisse, dass die Konjunktur nach wie vor in erster Linie vom Export getragen wird. Die schwachen Umsätze im Einzelhandel zeigten, dass die Inlandsnachfrage nach wie vor Impulse brauche.

Zwar sehe auch der DGB im Detail der geplanten Steuerfreiheit für Veräußerungsgewinne von Aktienpaketen zwischen Kapitalgesellschaften eine „Kröte“ dieser Reform. Insgesamt sei das Paket aber positiv zu bewerten.

Putzhammer warf der Opposition vor, die Beibehaltung des Anrechnungsverfahrens bei der Körperschaftssteuer nur als „Blockade-Alibi“ zu missbrauchen. Alle Fachleute von den Banken über die Industrie bis zur Kommission für die Unternehmensbesteuerung (Brühler Beschlüsse) hätten sich für die Abschaffung dieses Verfahrens und damit für das sog. „Halbeinkünfte-Verfahren“ ausgesprochen. Nur dieses System schaffe eine Grundlage für die im Laufe der Zeit immer dringlicher werdende Angleichung der Steuersysteme in der Europäischen Währungsunion.

Auch sei das „Halbeinkünfte-Verfahren“ entgegen den Behauptungen der Opposition keineswegs insgesamt nachteiliger für Arbeitnehmer als das Anrechnungsverfahren. Der DGB habe sich schon bei seiner Einführung Mitte der 70iger Jahre nicht für das Anrechnungsverfahren ausgesprochen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund, Bundesvorstand, Burgstraße 29-30, 10178 Berlin, Tel.: 030/24060-0, Fax.: 030/24060-324

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